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Datenschutz und Corona-Apps

Europa muss zeigen, wie Demokratien Seuchen erfolgreich bekämpfen – für eine sachliche Debatte über den Einsatz von „Corona-Apps“.

Mit fortdauernden Beschränkungen des Alltags von Millionen von Menschen überall auf der Welt werden auch die Rufe nach so genannten Exit-Strategien lauter. Noch ist es zu früh, Maßnahmen umfassend zu lockern. Aber eine offene Debatte darüber, wie wir diese Lockerung gestalten wollen und welche Rolle Technologie hierbei spielen kann und darf, ist notwendig.

Technologien als Helfer in der Krise – ohne Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aus dem Blick zu verlieren

Einschränkungen sind notwendig – und haben doch enorme Auswirkungen auf die Gesellschaft als Ganzes und für jede*n Einzelne*n: die zu erwartende Wirtschaftskrise mit potentiell desaströsen sozialen Folgen, eine Verschärfung von Ungleichheiten in unseren Bildungssystemen oder auch die Gefahr von steigenden Zahlen häuslicher Gewalt sind nur ein paar Beispiele. Ganz zu schweigen von den enormen Belastungen für Menschen, die weitgehend isoliert und in vielen Fällen ohne direkten Kontakt zu Familien und Freunden leben müssen.

Die Freiheit, die viele Menschen heute zu Recht vermissen – wie etwa die Möglichkeit, sich frei zu bewegen und zu versammeln – all das werden wir aber nicht dadurch wiederherstellen, dass wir uns mittels App und Co. elektronische Fußfesseln anlegen. Wenn wir Technologien aber so ausgestalten können, dass sie einen echten Mehrwert in der Seuchenbekämpfung schaffen und Grundrechte schützen, müssen wir uns einer ergebnisoffenen und sachlichen Debatte stellen: basierend auf den Regeln von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Verhältnismäßigkeit besonders bei Apps beachten – Datenschutz im Fokus

Manchmal hört man, Datenschutzgesetze seien in dieser Krise ein Hindernis und müssten ausgesetzt werden. Solche Aussagen sind gefährlicher Zündstoff und in der Sache überraschend: Die Datenschutzgrundverordnung steht der Verarbeitung von personenbezogen Daten zu Zwecken der öffentlichen Gesundheit explizit nicht entgegen. Datenschutz ist auch kein absolutes Recht. Aber ein Mehr an Überwachung hat die Menschen noch nie freier oder sicherer gemacht. Gerade in außergewöhnlichen Zeiten müssen Eingriffe in das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre deshalb notwendig, effektiv und verhältnismäßig bleiben.

Unsere demokratischen Werte müssen sich gerade in schwierigen Zeiten bewähren. Das heißt: Nicht alles, was technisch machbar ist, hilft bei der Seuchenbekämpfung oder sollte in einem Rechtsstaat zur Anwendung kommen. Wenn eine einschränkende Maßnahme zwar theoretisch gut klingt, aber in der Praxis nichts bringt, muss sie abgestellt bzw. darf gar nicht erst eingeführt werden – das gilt nicht nur, aber im besonderen Maße auch, für Apps. Zur Verhältnismäßigkeit wiederum gehören eine klare zeitliche Beschränkung und eine alleinige Nutzung der erhobenen Daten zum Zweck des Infektionsschutzes.

Das ist keine abstrakte Debatte; vielmehr geht es ganz konkret darum, wie umfassend man Menschen in ihrem Alltag überwachen darf. Wer muss zum Beispiel wissen, ob Sie sich gerade zu Hause oder im Supermarkt befinden und wo Sie sich am Vortag zur selben Zeit aufgehalten haben?

Wenn es um die Erhebung von (tatsächlich) anonymen und aggregierten Daten durch die Telekommunikationsanbieter und deren Weitergabe etwa an das Robert-Koch-Institut geht, so ist das datenschutzrechtlich erst einmal nicht zu beanstanden. Das Datenschutzrecht gilt nicht für anonyme Daten, also Daten, die niemanden identifizieren können. Es muss jedoch bedacht werden, dass die Möglichkeiten, anonyme Daten wieder zu personalisieren, immer weiter voranschreiten.

Infektionsschutz ja – aber keine Überwachung

Ein Beispiel für die erschreckende Bereitschaft einiger Akteure, Grundrechte über Bord zu werfen, sind die Diskussionen um das „Tracking“ von Personen und ihrer Aufenthaltsorte. Ich lehne jede Überwachung von Menschen durch Erstellung von individualisierten Bewegungsprofilen ab. Zum einen wäre es nicht effektiv: Der Einsatz von Handydaten zur Ortung ist zu ungenau, um zu bestimmen, wer mit wem in Kontakt war.

So kann etwa nicht abgebildet werden, dass wir uns nicht nur nebeneinander, sondern auch „übereinander“ bewegen können, etwa in Häusern mit mehreren Etagen. Zudem kann man einem anderen Menschen räumlich nahe, aber dennoch, etwa durch eine Trennwand aus Glas, sicher vor Infektionen sein. Zum anderen wäre die Erstellung von individuellen Bewegungsprofilen klar unverhältnismäßig, nicht zuletzt, weil der Mehrwert bei der Seuchenbekämpfung nicht belegt ist, das Recht, sich vor dem Staat nicht komplett offenbaren zu müssen, aber massiv eingeschränkt wird.

Europa muss eine Lösung finden

Was können wir also tun? Gibt es einen Mittelweg zwischen völligem Verzicht auf technologische Unterstützung bei der Bekämpfung dieser Pandemie und dem Aufbau einer umfassenden Überwachungsinfrastruktur, in der das Handy zur elektronischen Fußfessel wird? Wenn ein Kontinent hierauf eine Antwort geben kann und geben muss, dann ist es Europa, dann ist es die Europäische Union.

Debattiert wird aktuell etwa die Idee des so genannten „Proximity Tracing“ im Rahmen des pan-europäischen Systems Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing (PEPP-PT). Anders als beim individuellen Tracking der Aufenthaltsorte soll diese Technologie die Möglichkeit schaffen, Menschen zu warnen, falls sie mit einer infizierten Person in Kontakt waren, ohne dabei zu tief in ihre Privatsphäre einzugreifen. Da es keine Rolle spielt, ob der Kontakt in Büro, Bahn oder Baumarkt stattfand, sollen Standortdaten nicht erhoben werden, was durch die Verwendung von Bluetooth-Signalen des Handys möglich wird. Wenn dieses sich mit einem anderen Handy verbindet, dessen Besitzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums später positiv getestet wird, dann kann der/die Nutzer*in eine Warnmeldung erhalten.

Der Vorteil wäre aus Sicht der Befürworter*innen der Schutz der Privatsphäre (keine Erhebung von Standortdaten, kein digitales „An-den-Pranger-stellen“, da Betroffene nur eine Warnung erhalten würden, dass sie mit einer infizierten Person in Kontakt waren, aber nicht wer diese Person ist). Das Projekt ist aber derzeit noch in Entwicklung und es bleiben viele offen Fragen – nicht nur hinsichtlich der Technologie.

Viele offene Fragen

Was genau folgt der Benachrichtigung, dass man mit einer infizierten Person in Kontakt war? Zumindest nach aktuellem Stand könnte sich wohl nicht jede*r testen lassen. Könnte umgekehrt eine ausbleibende Benachrichtigung zu falscher Sicherheit führen? Könnten Menschen deswegen annehmen, nicht mit einem Infizierten in Kontakt gewesen und deshalb selbst nicht krank zu sein – obgleich aufgrund der geringen Testkapazitäten nur ein Bruchteil der tatsächlich Infizierten selbst davon wissen? Wie umgeht man das praktische Problem, dass Handys sich über Bluetooth verbinden und Alarm ausgelöst werden könnte, obwohl Menschen in der Realität etwa durch Glaswände voneinander getrennt waren?

Würde mir bei einem Alarm empfohlen (verordnet?) mich in Quarantäne zu begeben oder würde etwa bei Besorgungen das Tragen einer Maske ausreichen? Wer kommt für etwaige Verdienstausfälle und Auseinandersetzungen mit der/dem Arbeitgeber*in auf, wenn Betroffene sich für zwei Wochen in Quarantäne begeben? Wird es nicht gerade in Ballungsräumen eine Vielzahl von (falschen) Alarmen geben? Was ist mit Personen, die kein App-fähiges Smartphone besitzen, von denen es gerade in der besonders gefährdeten Gruppe der Älteren überdurchschnittlich viele Menschen gibt? Wie entwickelt man eine solche App, dass sie möglichst sparsam mit Daten umgeht, und wie kann sichergestellt werden, dass die Daten eben nicht zentral auf einem Server gespeichert werden, der dann Begehrlichkeiten bei Behörden und Privaten wecken würde? Sollte als Rechtsgrundlage für eine solche App die Einwilligung der Betroffenen herangezogen werden oder besser ein eigenes Gesetz?

Ein grundrechtsfreundliches System auf freiwilliger Basis

Für mich steht fest: Eine Contact Tracing App muss freiwillig sein. Zudem muss es technisch einfach sein, die App wieder zu deinstallieren oder zu deaktivieren. Echte Freiwilligkeit heißt zudem, dass Nicht-Nutzer*innen keine Nachteile entstehen dürfen. Was passiert etwa, wenn mir ohne App der Zugang zum Supermarkt oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln versagt wird?

Gleichzeitig könnte eine solche App wohl nur einen zusätzlichen Beitrag zur Durchbrechung von Infektionsketten leisten, wenn möglichst viele Menschen sie nutzen. Nur ein grundrechtsfreundliches System, das Menschen nicht ausspioniert – und ihnen in der Folge Verbote auferlegt –  sondern sie aktiv einbezieht, wird genügend Unterstützung in der Bevölkerung finden.  Vertrauen schafft man nicht durch warme Worte, sondern klare Vorgaben sowie hohe technische Schutzstandards (z.B. Anonymisierung, Offenlegung des Quelltexts für die App und die Infrastruktur, dezentrale Struktur zur Verhinderung von „allwissenden“ Servern).

Deswegen ist es auch unabdingbar, genau darauf zu achten, mit welchen Unternehmen bei der Entwicklung einer solchen App zusammengearbeitet wird. Die Beteiligung von Firmen, die sich etwa einen unrühmlichen Namen in der Entwicklung von Überwachungs-Tools gemacht haben, lehne ich ab.

Europäische Standards, keine nationalen Alleingänge

Es ist zudem wichtig, dass wir EU-weit möglichst einheitliche Standards finden, die im Einklang mit europäischem Datenschutzrecht stehen. Dies ist nicht der Zeitpunkt für nationale Alleingänge. Zudem müssen die nationalen Datenschutzbehörden eng in die Entwicklung der Apps eingebunden werden.

Technologien alleine werden diese Krise nicht lösen. Die schmerzliche Wahrheit ist, dass wir aktuell keine schnellen und einfachen Lösungen haben, wie wir unsere Gesundheitssysteme nicht überlasten, Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen unterstützen, unsere Gesellschaft offenhalten und möglichst viele Menschenleben schützen. Deswegen können Contact Tracing Apps, sofern sie grundrechtsfreundlich ausgestaltet sind, auch nur EIN Baustein in einer breiten Strategie im Kampf gegen das Virus sein. Und wir müssen bereit sein, unsere Strategien, nicht nur im Hinblick auf Apps, immer wieder offen zu debattieren, sollte es beispielsweise neue Erkenntnisse zur Ausbreitung des Virus und zu den Risiken einiger ergriffener Maßnahmen geben.

Ein gemeinsamer Weg aus der Krise

Welche technologischen Mittel wir auch debattieren wollen, um uns allen dabei zu helfen, gemeinsam diese Krise zu meistern – sie müssen alle ein zentrales Kriterium erfüllen: Die Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellen, damit wir alle bald von den Lockerungen profitieren können.

Keine App der Welt wird helfen, wenn ich an der Supermarktkasse drängle oder grundlegende Hygieneregeln nicht einhalte. Wir brauchen eine neue Kultur der Solidarität und der gegenseitigen Rücksicht. Europa kann hier dem Rest der Welt den Weg aufzeigen: Wir können als demokratische, auf Grundrechten fußende Gesellschaft technologische Möglichkeiten auch in Krisenzeiten transparent und sachlich debattieren und Lösungen entwickeln. Gesundheit und Grundrechte schließen sich dabei nicht aus, sie bedingen sich gegenseitig.

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