EU-Parlament beschließt Sofortmaßnahmen gegen Korruption
Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, zur aktuellen Korruptionsaffäre unmittelbar einen Sonderausschuss zu internen Transparenz- und Integritäts-Regeln einzurichten sowie – nach strafrechtlichen Ermittlungen und möglichen Gerichtsverfahren – einen Untersuchungsausschuss. Zudem fordern die Parlamentarier*innen in der Resolution ein stärkeres Transparenzregister für die gesamte EU sowie ein Ethikgremium von der EU-Kommission: 541 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. „Wir sind über die schweren Korruptionsvorwürfe entsetzt und unterstützen eine gründliche Untersuchung sowie vollständige Offenlegung durch die laufenden Ermittlungen der nationalen Behörden. Das Europäische Parlament hat sich zudem auf Maßnahmen geeinigt, um zu verhindern, dass Korruption im Parlament Fuß fassen kann. Es sind Einzelpersonen, die mit den Bestechungsvorwürfen konfrontiert sind, aber wir sind uns bewusst, dass individuelle Handlungen den Ruf des Parlaments als Ganzes schwer beschädigen. Wir müssen unbedingt das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherstellen. Der Prozess, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern, beginnt jetzt und kann nur der Anfang sein. Es geht nicht nur darum, sicherzustellen, dass das EU-Parlament über angemessene Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung verfügt, sondern auch die EU-Institutionen insgesamt – etwa durch ein neues Ethikgremium der EU und ein stärkeres verpflichtendes EU-Transparenzregister. Dass sich eine große Mehrheit des Parlaments sehr schnell auf Sofortmaßnahmen geeinigt hat, ist ein Nachweis der gemeinsamen Entschlossenheit, die Integrität des Parlaments und der EU-Institutionen wiederherzustellen.“ Das Europäische Parlament fordert folgende Maßnahmen: einen Sonderausschuss, der potenzielle Schwachstellen in den Vorschriften des Parlaments zu Transparenz, Integrität und Korruption ermitteln soll. Auf der Grundlage der Arbeit des Verfassungsausschusses sowie bewährter Verfahren in anderen Parlamenten soll der neue Ausschuss Reformvorschläge unterbreiten; einen Untersuchungsausschuss im Anschluss an das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen und möglichen Gerichtsverfahren. Das Gremium soll Fälle von Korruption und unzulässigen Handlungen von Nicht-EU-Ländern untersuchen, die versuchen, mit Geld Einfluss auf das Europäische Parlament zu nehmen. Zugangsausweise für Vertreter*innen der Interessen Katars zu deaktivieren, im Einklang mit Artikel 123 seiner Geschäftsordnung, bis die gerichtlichen Ermittlungen einschlägige Informationen und Klarstellungen liefern. alle Arbeiten an etwaiger Gesetzgebung im Zusammenhang mit Katar auszusetzen, insbesondere in Bezug auf die Visa-Liberalisierung und geplante Besuche, bis die Vorwürfe entweder bestätigt oder zurückgewiesen werden. eine Stärkung des Transparenz-Register der EU, indem die Mittel und die Zahl der Mitarbeiter*innen aufgestockt werden, damit das Personal die bereitgestellten Informationen von Antragsteller*innen, registrierten Organisationen und Einzelpersonen gründlicher überprüfen kann. Der Anwendungsbereich des Registers sollte auf Vertreter*innen von Nicht-EU-Ländern ausgeweitet werden. so bald wie möglich einen Vorschlag von der EU-Kommission für ein EU-Ethikgremium – im Einklang mit der entsprechenden Entschließung des Parlaments vom 16. September 2021. |