EuGH-Gutachten zur Rechtsstaatlichkeit
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs empfiehlt, die Klagen Polens und Ungarns gegen den Rechtsstaatsmechanismus abzuweisen. Die Regierungen dieser EU-Mitgliedstaaten wollten Haushaltskürzungen bei Rechtsstaatsverstößen vermeiden. Dazu sagt meine Kollegin Katarina Barley, Vizepräsidentin und Mitglied im Innenausschuss des Europäischen Parlaments: „Der europäische Geldhahn dreht sich für Viktor Orbán und die PiS-Regierung ein Stückchen weiter zu. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes beantragt, dass die EU den Mitgliedstaaten Gelder wegen Rechtsstaatsverstößen kürzen darf. Die Signale aus dem Europäischen Gerichtshof sind klar: Der neue Rechtsstaatsmechanismus ist mit europäischem Recht vereinbar. Woran es fehlt, ist der politische Handlungswille der EU-Kommission. Seit fast einem Jahr weigert sie sich, den vom Parlament beschlossenen Rechtsstaatsmechanismus anzuwenden. Mit einem finalen Urteil aus Luxemburg ist nun bald zu rechnen. Spätestens dann muss die Europäische Kommission aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen und Autokraten die Mittel kürzen. Die Regierungen in Budapest und Warschau argumentieren, dass jeder Staat selbst festlegen kann, was er unter einem Rechtsstaat versteht. Ich freue mich, dass der Generalanwalt dieser Ansicht eine deutliche Absage erteilt hat. Das jetzige Signal aus Luxemburg ist klar: Die EU ist kein Geldautomat, sondern eine Wertegemeinschaft. Sie hat das Recht, die von allen Mitgliedsstaaten beim Beitritt akzeptierten Werte, wie die Unabhängigkeit der Justiz, auch durchzusetzen. Der Generalanwalt stimmt dem Europaparlament darüber hinaus in einem besonders zentralen Punkt zu: Ohne eine unabhängige Justiz kann die Verwendung von europäischen Geldern nicht kontrolliert werden. Deshalb dürfen und müssen europäische Zahlungen in Länder ohne eine unabhängige Gerichtsbarkeit gestoppt werden. Für Orbán und die PiS wird es eng.“ |