StartPressemitteilung"Zurück zur Rechtsstaatlichkeit"

„Zurück zur Rechtsstaatlichkeit“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärt. Damit folgt er im Grundsatz der Empfehlung von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón aus Dezember 2013.

Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, begrüßt die Entscheidung: „Das Urteil ist ein klarer Aufruf, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.“ Die obersten EU-Richter kritisieren vor allem, dass die nun gekippte Richtlinie generell sämtliche Personen ins Visier nehme, und dass den Mitgliedstaaten keine klaren Grenzen für den Eingriff in die Grundrechte vorgegeben werden. Birgit Sippel weiter: „Diese Ungenauigkeit haben viele Mitgliedstaaten ausgenutzt und unverhältnismäßige Gesetze verabschiedet. Damit nicht jedes EU-Land sein eigenes Vorratsdaten-Süppchen kocht, muss die EU-Kommission nun dringend einen neuen Vorschlag vorlegen. Darin müssen zwingend strengere Kriterien, etwa für den Datenzugriff, festgelegt werden.“

Allein durch die Sammlung von Daten könnten Verbrechen jedoch weder aufgeklärt, noch verhindert werden. Birgit Sippel: „Um wirksam arbeiten zu können, müssen Strafverfolgungsbehörden vor allem genügend Personal haben. Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel und darf nur in äußert engen rechtsstaatlichen Grenzen erfolgen.“ Deshalb plädiert die Innenexpertin für eine deutliche Senkung der Mindestspeicherungsdauer, die derzeit sechs Monate beträgt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Umsetzungsgesetz schon 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Nun hat auch der EuGH die EU-Rechtsgrundlage aufgrund massiver Qualitätsmängel gekippt. Die Sozialdemokraten hatten wegen gleicher Bedenken schon 2011 eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie gefordert.

Eine solche Reform müsse vor allem die Rechte der Betroffenen stärker in den Mittelpunkt rücken. „Schon mit Verbindungsdaten – wer hat wann telefoniert – kann bei Missbrauch ein komplettes Bewegungsprofil des Betroffenen erstellt werden“, so Birgit Sippel. Ein wirksamer Richtervorbehalt, die nachträgliche Information des Betroffenen über den Datenabruf sowie ein absolutes Verwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger seien deshalb nur einige der Leitlinien für eine Reform. Außerdem sehe die nun gekippte Richtlinie nicht vor, dass die Daten im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gespeichert werden müssten. Birgit Sippel: „Gerade hochsensible Verbindungsdaten dürfen nicht auf Servern am Ende der Welt landen, wo europäische Datenschutzgrundsätze nicht gelten.“

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