Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag, 7. März, entschieden, dass EU-Länder nach Unionsrecht nicht verpflichtet sind, humanitäre Visa auszustellen. Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, äußert sich enttäuscht über das Urteil: „Das Urteil folgt leider nicht dem Gutachten des Generalanwalts Mengozzi.“ Dieser hatte in seinen Empfehlungen argumentiert, dass auf Basis der EU-Grundrechtecharta ein Anspruch auf ein Visum bestehen würde. „So ein Visum muss möglich sein, damit Schutzbedürftige ihr Leben bei der gefährlichen Einreise nach Europa nicht aufs Spiel setzen. Das Urteil ist ein harter Schlag für Menschen, die vor Krieg und Folter fliehen und sich nicht in die Hände von Schleppern begeben wollen“, so Birgit Sippel.
„Selbstverständlich ist die Nutzung von humanitären Visa keine Allzweckwaffe“, erklärt Birgit Sippel. „Eine effektive Flüchtlingspolitik muss aus verschiedenen Instrumenten bestehen. Hierzu gehören auch die Aufnahme von Flüchtlingen aus Lagern in Drittstaaten, eine angepasste Entwicklungszusammenarbeit und die Unterstützung in Krisengebieten. Hier bleiben die Mitgliedstaaten jedoch seit Jahren hinter dem zurück, was nötig ist. Die Konzentration auf Abschottung und Rückführung ist keine effektive oder auch nur akzeptable Reaktion auf die Herausforderungen.“
Immerhin sei das Urteil keine Sackgasse für die Ausstellung humanitärer Visa. „Es steht Mitgliedstaaten immer noch frei, humanitäre Visa auszustellen“, so Birgit Sippel. „Letztes Jahr alleine starben über 5000 Menschen auf der Reise nach Europa. Nur wenn sich die Mitgliedstaaten auch um legale und sichere Fluchtwege bemühen, sowie die Zusammenarbeit mit Drittstaaten in vielen Politikbereichen verändern, können sie ihrer Verantwortung gerecht werden. Derzeit arbeiten sie leider vor allem zusammen daran, sich abzuschotten.