Eine gezielte Beschneidung europäischer Grundrechte soll zukünftig wirksam geahndet werden. Gegen konservativen Widerstand hat sich das Europäische Parlament am Dienstag für die Einrichtung eines Kopenhagen-Mechanismus ausgesprochen. In Anlehnung an die Kopenhagener Kriterien für EU-Beitrittskandidaten bei der Wahrung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit und dem Schutz der Grundrechte soll er die Einhaltung dieser europäischen Grundwerte gewährleisten und erstmals in einer Art Scoreboard die Leistung jedes Landes bei deren Schutz festhalten.
„Demokratie, Grundrechte und Rechtstaatlichkeit sind das Fundament unserer Wertegemeinschaft. Wenn diese europäischen Werte in einem Mitgliedstaat in Frage gestellt werden, darf die EU nicht wegschauen“, so die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Innenausschuss des Europäischen Parlaments. „Es bedarf einer eindeutigen europäischen Antwort durch die EU-Institutionen.“
„Der Kopenhagen-Mechanismus sorgt dafür, dass die hohen Maßstäbe, die für EU-Beitrittskandidaten gelten, zukünftig auch an die Mitgliedstaaten angelegt werden. Mit seiner Hilfe wird die Lage der Grundwerte in den Mitgliedstaaten kontinuierlich anhand objektiver Kriterien überwacht. Länderspezifische Berichte werden veröffentlicht und es soll ein automatisches Einschreiten der EU-Institutionen erfolgen, falls ein Mitgliedstaat die Prinzipien gravierend verletzt“, erklärt Sylvia-Yvonne Kaufmann.
Die konservative EVP-Fraktion, der auch die CDU/CSU-Abgeordneten angehören, ist mit ihrem Versuch, den Passus mit der Forderung nach diesem europäischen Mechanismus zu streichen, gescheitert. „Statt falsch verstandene Solidarität zu ihren Parteifreunden in den Mitgliedstaaten zu zeigen und sich gegen wirksame europäische Instrumente zu stellen, müssen die Konservativen jetzt endlich Farbe beim Grundrechtsschutz bekennen“, stellt Sylvia-Yvonne Kaufmann klar. „Sie sollten ihre Verweigerungshaltung aufgeben und sich konstruktiv an der jetzt beginnenden parlamentarischen Arbeit über die konkrete Ausgestaltung des Kopenhagen-Mechanismus beteiligen.“
Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments beginnt nun mit der Arbeit an einem Initiativbericht, in dem die konkrete Ausgestaltung des Grundrechtsmechanismus festgelegt und die Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlages aufgefordert wird.