Auftakt des Trilogs zum Recht auf Reparatur
Vertreter*innen von Parlament, EU-Staaten und Kommission verhandeln ab dem heutigen Donnerstag über eine wegweisende Neuerung im Verbraucherrecht. Die EU-Kommission hatte im März 2023 eine neue Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren vorgestellt, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen soll, Waren länger zu nutzen. René Repasi, Verhandlungsleiter des Europäischen Parlaments zum Recht auf Reparatur: „Wir können es uns nicht mehr leisten in einer Wegwerfgesellschaft zu leben, daher müssen die Verhandlungen über das Recht auf Reparatur nun zügig und fokussiert angegangen werden. 35 Millionen Tonnen Müll produzieren die europäischen Verbraucher*innen im Jahr. Die Zahl ist deshalb so hoch, weil Produkte nicht repariert und durch ein Neuprodukt ersetzt werden. Egal ob defekter Kühlschrank, Waschmaschine oder Mobiltelefon – Ziel der Verhandlungen muss es sein, Reparaturen erschwinglicher und verfügbarer zu machen. Das Europäische Parlament unterstützt einen Vorrang der Reparatur vor der Ersatzlieferung, wenn Reparatur günstiger ist. Wir möchten zugleich Verbraucher*innen das Recht geben, Reparatur zu Gunsten eines Neuprodukts zurückzuweisen, wenn diese zu lange dauern würde. Wir wollen Reparatur attraktiver machen durch eine einjährige Gewährleistungsfrist für reparierte Produkte oder Leihprodukte bei zu langer Reparatur. Wir möchten Hindernisse der Hersteller für Reparaturen untersagen und Preise für Ersatzteile auf einem marktgerechten Niveau gewährleisten. Wo sich Verbraucher*innen Reparaturen trotz all dieser Maßnahmen nicht leisten können, müssen die Mitgliedstaaten aktiv werden. Wir sehen etwa in Österreich, dass die öffentliche Hand Verbraucher*innen mit konkreten Anreizen zum Reparieren ihrer Waren animieren kann. Das Europäische Parlament hat hierfür ein gutes Angebot für die Regierungen der Mitgliedstaaten, wie wir ein gutes Gesetz zur Stärkung der Reparatur schaffen können. Ich erwarte einen zügigen Abschluss der Verhandlungen im Februar, sodass das Recht auf Reparatur noch vor der Europawahl am 9. Juni 2024 Gesetz werden kann. Wenn sich die Bürger*innen das nächste Mal fragen, was Europa für sie bringe, können sie dann zum Beispiel sehen, dass Produkte länger genutzt und repariert werden können. Außerdem erwarte ich von einem echten Recht auf Reparatur eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft, in der zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen und die Nutzungszeit von Produkten verlängert wird.“ Heute ist Trilog-Auftakt. Das finale Treffen der Verhandler*innen von EU-Parlament, Kommission und Rat ist für den 1. Februar 2024 angesetzt. Einigen sie sich auf einen Text, stimmt das Plenum des Parlaments noch über die Richtlinie ab. |