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„Lehren aus der Pandemie ziehen“

Update für Fluggastrechte in der EU

Die EU-Kommission hat soeben in Brüssel Änderungen der Fahrgastrechte in der Europäischen Union vorgelegt. Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten werden sich nun in den kommenden Monaten dazu positionieren. 

Die neue Gesetzgebung soll klarere Rückerstattungsregeln einführen, Beschwerdeformulare standardisieren und den Fluggesellschaften strengere Meldepflichten auferlegen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Fluggäste besser über ihre Rechte in verschiedenen Szenarien informiert sind, wie zum Beispiel das Recht auf Unterbringung im Falle von erheblichen Verspätungen oder Annullierungen.

Zudem soll der Vorschlag multimodale Stornierungsrechte beinhalten. Passagier*innen, die wegen eines anderen Verkehrsträgers wie der Bahn ihre Flüge verpassen, sollen in Zukunft Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Thomas Rudner, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:
„Die Herausforderungen, mit denen Fluggäste während der Pandemie konfrontiert waren, haben erhebliche Lücken in unserer derzeitigen Gesetzgebung aufgezeigt. Es ist wichtig, dass wir unsere Gesetze anpassen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte nicht nur klar sind, sondern auch aktiv geschützt werden.

Es geht es um mehr als nur um die Behebung vergangener Probleme. Es geht darum, einen Standard zu setzen, der die Rechte Reisender auch in der Zukunft respektiert und schützt.

Das Europäische Parlament wird den Vorschlag genau prüfen und auch eigene Vorschläge unterbreiten, um den Schutz von Fluggästen und faire Praktiken in der Reiseindustrie sicherzustellen.“

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