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Unsere Verantwortung – Rückkehr deutscher Staatsangehöriger aus Syrien

In den letzten Jahren haben sich auch deutsche Männer und Frauen von IS-Ideologien verführen lassen. Sie machten sich auf den Weg nach Syrien um in den Kampf zu ziehen und sich am Aufbau eines Unrechtsregimes zu beteiligen. Jetzt wollen einige zurück. Manche sind womöglich noch immer überzeugte Anhänger des IS, die in Syrien schwerwiegende Straftaten begangen haben, andere enttäuscht, ernüchtert, entsetzt angesichts des Erlebten. Wie gehen wir mit diesen Menschen, unseren Staatsangehörigen, um? Für mich ist die Antwort klar: Unser Staat hat die Verpflichtung diese Menschen wiederaufzunehmen und gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen.

 

Von Drittstaaten fordern wir ganz selbstverständlich, dass sie ihre eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufnehmen, wenn sie in Deutschland etwa nach einer negativen Asylentscheidung ausreisepflichtig sind. Und ganz besonders wird diese Forderung erhoben für Menschen, die in schwerwiegende Straftaten bzw. terroristische Aktivitäten involviert sind. Dieser Anspruch ist berechtigt – aber eben keine Einbahnstraße. Was wir von anderen fordern, gilt umgekehrt auch für uns, wenn entsprechende Erwartungen jetzt an uns herangetragen werden.

 

Denn Staaten sind für ihre Bürgerinnen und Bürger verantwortlich und die, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, haben das Recht darauf. Das ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Art. 13 (2)) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Protokoll 4, Art. 3 (2)) festgelegt.

 

Dieser Verpflichtung müssen wir uns stellen, auch wenn es um Menschen geht, die sich bereitwillig oder auch naiv einer terroristischen Organisation angeschlossen haben. Anders als etwa in Syrien verfügen wir über Behörden sowie zahlreiche Organisationen aus der Zivilgesellschaft, die sich intensiv um die Aufnahme, Betreuung, Deradikalisierung und Reintegration der Menschen bemühen.

 

Gerade mit Blick auf die Sicherheitslage wäre es wichtig, die inhaftierten Menschen zurückzunehmen. Denn hier können wir das Umfeld kontrollieren und wenn nötig, intensive Betreuung und Aussteigerprogramme anbieten. In Gefängnissen in Syrien droht weitere Radikalisierung außerhalb unserer Kontrolle, was gerade Kinder und Jugendliche treffen könnte. Ohne andere Perspektiven verbleiben sie in einem gewaltbereiten Umfeld und werden weiter radikalisiert. Mit einer fortdauernden Verweigerung der Aufnahme drücken wir uns einerseits vor unserer Verantwortung und sichern andererseits radikalen Gruppen ein Umfeld für die nächste Generation der Terroristen. Da weder eine weitere Radikalisierung, noch die Stärkung des IS in unserem Interesse sein kann, gilt es, die Rückkehr von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht weiter zu verzögern und zu verschleppen.

 

Dabei ist die Rückkehr kein Blankoscheck. Es geht auch darum, dass wir deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zur Rechenschaft ziehen, die im Ausland Gräueltaten begangen oder Terroristen unterstützt haben.

 

Wir müssen vorleben, was wir von anderen Staaten fordern und damit auch ein Zeichen setzten, dass wir sowohl in der Migrationspolitik aber auch bei sicherheitspolitischen Fragen ein vertrauenswürdiger Partner sind, der sich selbst an die Regeln hält, die wir so oft von anderen einfordern.

 

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