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Senkung der Schutzstandards droht

Mit dem Asylpaket I hatte die Europäische Kommission Anfang Mai erste Vorschläge zur Reform der Dublin-Verordnung auf den Weg gebracht. Am Mittwoch, 13. Juli, hat sie jetzt mit dem Asylpaket II nachgelegt und Vorschläge zur Reform der drei Asylrichtlinien vorgestellt. So soll die Aufnahmerichtlinie überarbeitet werden, die Verfahrens- und Qualifikationsstandards sollen künftig in Verordnungen geregelt werden.

„Grundsätzlich begrüße ich eine weitere Europäisierung der Flüchtlings- und Asylpolitik. Denn die vergangenen Monate haben mehr als deutlich gemacht, dass vergleichbare Standards bei Aufnahmebedingungen, Verfahrensgarantien und der Feststellung von Schutzbedürftigkeit notwendig sind“, so Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im EU-Parlament. „Eine Europäisierung darf aber nicht zur Absenkung existierender EU-Standards führen. Eben dieses Risiko bergen die Vorschläge der Europäischen Kommission.“

So konzentrieren sich die Pläne zur Reform der Verfahrensstandards vor allem auf die besonders restriktiven Bestimmungen, beispielsweise zu beschleunigten Asylverfahren, zu sicheren Herkunfts- und Drittstaaten oder die Bekämpfung der sogenannten Sekundärmigration. Die Stärkung des Schutzes unbegleiteter Minderjähriger, ebenfalls in den Vorschlägen der Europäischen Kommission enthalten, könne darüber nicht hinwegtäuschen. „Dieser Vorschlag zur Verstärkung der Schutzstandards unbegleiteter Minderjähriger ist pure Augenwischerei. Das ist der schlichte Versuch der EU-Kommission, von der Absenkung der Standards in anderen Bereichen abzulenken!”, kritisiert Birgit Sippel.

Auch die Reformpläne der Aufnahme- und Asylqualifikationsstandards, die künftig durch EU-Verordungen geregelt werden sollen, verfolgen vornehmlich einen restriktiven Ansatz. „Bei Sekundärmigration ausschließlich auf Strafen zu setzen, beispielsweise durch eine erneute Überprüfung des Flüchtlingsstatus oder anderer Ansprüche, wird kaum helfen”, stellt Birgit Sippel klar. „Ganz im Gegenteil: Wir riskieren, Schutzbedürftige ihrer Grundrechte zu berauben.“

Statt restriktiver Bestimmungen und Sanktionen müsse man sich auf eine konsequentere Umsetzung der bestehenden Richtlinien konzentrieren. Diese wurden erst 2013, mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (CEAS) verabschiedet. „Was in den Vorschlägen fehlt, sind umfassende Informationen zum Stand der Umsetzung der Richtlinien“, bemängelt Birgit Sippel. Vieles deute darauf hin, dass es bei der Umsetzung in den EU-Staaten noch immer hapere.

„Die EU-Kommission muss endlich für eine konsequente Umsetzung der existierenden Richtlinien sorgen“, so Birgit Sippel. „Nur so – und eben nicht durch restriktivere Maßnahmen – können wir tatsächlich verbindliche Schutzstandards für Asylbewerber und Schutzbedürftige schaffen.“

Weitere Informationen: Büro Sippel +32 228 47559 und Jan Rößmann +473 930 060 (Pressesprecher)

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