StartPressemitteilungHoffnungsschimmer für den Rechtsstaat

Hoffnungsschimmer für den Rechtsstaat

Ein geplantes Abkommen der EU zum Austausch von Fluggastdaten (PNR) mit Kanada ist in Teilen nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt Paolo Mengozzi des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag.

„Das vernichtende EuGH-Gutachten zum geplanten Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada ist ein Hoffnungsschimmer für den europäischen Rechtsstaat. Das höchste EU-Gericht behauptet gerade in Zeiten von terroristischer Bedrohung seine Rolle als Hüter der europäischen Grundrechte“, betont Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten und Berichterstatterin für das Dossier.

Laut dem Gutachten kann das Abkommen in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden. Es kritisiert unter anderem die mangelnde Verhältnismäßigkeit, die Nutzung sensibler Daten und die Speicherdauer. Für Birgit Sippel kann diese Argumentation auch auf die bereits existierenden Fluggastdatenregelungen angewandt werden. Es geht um Abkommen mit den USA und Australien sowie die im April 2016 angenommen EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung: „Wenn der EuGH das geplante Abkommen mit Kanada tatsächlich für grundrechtswidrig erklärt, hat auch ein europäisches Fluggastdaten-System für mich seine rechtsstaatliche Grundlage verloren.“ Birgit Sippel hatte als Verhandlungsführerin ihrer Fraktion aufgrund massiver Grundrechtsbedenken gegen die EU-Richtlinie gestimmt.

Die Stellungnahmen des Generalanwalts sind nicht bindend, der EuGH folgt ihnen jedoch in der Regel. Die endgültige Entscheidung des EuGH wird in wenigen Monaten erwartet. Um in Kraft treten zu können, muss das EU-Parlament dem Kanada-Abkommen zustimmen. Das Parlament verwies den Abkommens-Entwurf im November 2014 jedoch zunächst für einen Grundrechtecheck an den EuGH – gegen den massiven Widerstand der konservativen Fraktion und der deutschen CDU/CSU-Gruppe.

„Bevor ich über das PNR-Abkommen mit Kanada abstimme, möchte ich Rechtssicherheit haben, dass das geplante Abkommen mit der Achtung des Privat- und Familienlebens und dem Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist“, so Birgit Sippel. „Ich erwarte deswegen mit Spannung die finale Entscheidung aus Luxemburg. Sollte diese Entscheidung dem Gutachten folgen, kann der Abkommens-Text in seiner jetzigen Form nicht mehr angenommen werden.“

Für weitere Informationen: Büro Birgit Sippel +32 2 28 47 559 und Katharina Steinwendtner +473 930 060 (Pressereferentin)

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