Votum für mehr Kontrollen an Europas Grenzen: Grenzbeamte sollen künftig nicht nur Daten von Nicht-EU-Bürgern sondern auch von EU-Bürgern bei der Ein- und Ausreise abgleichen – und zwar mit relevanten Datenbanken wie dem Schengener Informationssystem (SIS), der Datenbank über gestohlene Reisedokumente sowie nationalen Datenbanken. Das EU-Parlament hat am Donnerstag, 16. Februar, für eine entsprechende Überarbeitung des Schengener Grenzkodex gestimmt. „Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, gefährliche Personen zu identifizieren und ihnen so die Einreise zu erschweren. Wir tragen den Vorschlag mit, weil das derzeit weit verbreitete Bedürfnis nach mehr Sicherheit nachvollziehbar ist“, sagt Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. „Zugleich halten wir es für wichtig, die Umsetzung der neuen Maßnahmen engmaschig zu überprüfen. So wichtig sichere Außengrenzen sind: Chaos an Flughäfen und anderen Grenzpunkten nützt niemandem etwas, sondern verursacht im Zweifel nur neue Sicherheitsrisiken.“
Bisher wurden im Falle von EU-Bürgern bei der Ein-und Ausreise nur die Reisedokumente geprüft, ein Abgleich mit relevanten Datenbanken fand jedoch nicht statt. Bei Nicht-EU-Bürgern wurden die Identitäten lediglich bei der Einreise mit Datenbanken abgeglichen, nicht aber bei der Ausreise.
Die Sozialdemokraten hatten sich dafür eingesetzt, dass die Auswirkungen auf den Reisebetrieb so gering wie möglich bleiben: „Gerade in der Anlaufphase besteht die Gefahr, dass die intensiveren Checks lange Wartezeiten für Reisende sowie erhebliche Mehrkosten für Grenzstaaten verursachen“, sagt Birgit Sippel. „Deswegen haben die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament eine Übergangsfrist von sechs Monaten für Flughäfen durchgesetzt. So können sich die betroffenen Flughäfen besser auf die neuen Abläufe vorbereiten.“ Die Übergangsfrist kann in Ausnahmesituationen – beispielsweise im Falle von notwendigen Personalaufstockungen oder einer Überarbeitung der Infrastruktur – an einzelnen Flughäfen noch einmal um 18 Monate und somit auf insgesamt 24 Monate verlängert werden. „Wir werden aufmerksam beobachten, ob diese Maßnahmen ausreichen, um Chaos zu vermeiden.“
Die neuen Schengen-Regeln treten voraussichtlich im März/April 2017 in Kraft.
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