StartPressemitteilung"Mittel für Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gesichert!“

„Mittel für Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gesichert!“

Für die Jahre 2014 bis 2020 sollen 439 Millionen Euro aus dem Haushalt der Europäischen Union für die Bekämpfung von Diskriminierung sowie die Förderung der Grundrechte und der zur Unionsbürgerschaft gehörigen Rechte zur Verfügung stehen. Zur Unionsbürgerschaft gehören nicht nur das Recht auf Freizügigkeit sowie das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, sondern auch das Petitionsrecht und das Recht auf konsularische Vertretung durch einen beliebigen Mitgliedstaat. „Leider sind das 20 Millionen Euro weniger als für die letzte Förderperiode“, bedauert Birgit Sippel. „Das haben wir den Mitgliedstaaten zu verdanken, die nicht bereit waren, dem Europäischen Haushalt mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.“

„Ein Erfolg für uns Sozialdemokraten ist, dass es weiterhin gezielt Mittel für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kindern geben wird.“ Nach Vorstellung des Kommissionsvorschlages hatten zahlreiche Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich Gewaltbekämpfung Bedenken geäußert, sie könnten ihre aktuellen Programme ab 2014 nicht weiterführen. „Wir haben durchgesetzt, dass die Bekämpfung von Gewalt, mit einem besonderen Augenmerk auf Frauen und Kindern, klar im Aufgabenbereich des Fonds stehen wird.“

Bei der Mittelzuteilung hat das Europäische Parlament laut Birgit Sippel zudem klare Regeln festgelegt, damit nicht einige Themen zu viel, und andere zu wenig Gelder zugeteilt bekommen. „Wir haben sichergestellt, dass 43 Prozent der Gesamtmittel den Zielsetzungen der zweiten Gruppe zufließen sollen, zu der auch das Förderprogramm Daphne gehört, und 57 Prozent an Gleichstellung und Antidiskriminierung gehen sollen. Die Kommission darf davon nicht über mehr als fünf Prozentpunkte abweichen. Das schafft ein Gleichgewicht zwischen den einzelnen Themenschwerpunkten.“

Hintergrund:

Das neue Programm „Rechte, Gleichbehandlung und Unionsbürgerschaft“ soll ab 2014 an die Stelle der Förderprogramme „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“, „Daphne III“ und das Kapitel „Nichtdiskriminierung und Gleichstellung“ aus „PROGRESS“ treten. Dadurch sollen die einzelnen Aspekte des Programmes effizienter zusammenspielen.

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