StartPressemitteilung"Endlich verpflichtende Regeln für Suche und Rettung auf See!"

„Endlich verpflichtende Regeln für Suche und Rettung auf See!“

Künftig gelten für die von der Grenzschutzagentur Frontex koordinierten gemeinsamen Operationen der Mitgliedstaaten an den Seeaußengrenzen verpflichtende Regeln für Such- und Rettungsaktionen. Entsprechende Regelungen nimmt der Innenausschuss des Europäischen Parlaments voraussichtlich am Montagabend an.

„Endlich gibt es klare Regeln für die Seenotrettung von Flüchtlingen, die für alle von Frontex koordinierten Operationen gleich sind“, erklärt SPD-Innenexpertin Birgit Sippel die Parlamentsposition zur neuen Verordnung. „Auch das Prinzip der Nichtzurückweisung gilt laut Ausschussposition. Das untersagt die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.“

Zwar ermögliche der Kompromiss noch immer die Rückbegleitung von Schiffen in Drittstaaten, die in den territorialen oder den internationalen Gewässern aufgegriffen werden. „Wir haben es jedoch geschafft, Schutzgarantien in Artikel 6 (1a) und 7 (1a) aufzunehmen, die sicherstellen, dass das Prinzip der Nichtzurückweisung respektiert wird. Zudem müssen die Betroffenen in einer Sprache, die sie verstehen, über ihre Rückführung informiert werden und die Möglichkeit haben, Einspruch zu erheben“, so Birgit Sippel. Ein spezielles Augenmerk gelte auch besonders schutzbedürftigen Gruppen.

Hintergrund:

Der Verordnungsvorschlag, den die Kommission im April vorgelegt hat, soll den Beschluss des Rates 2010/252/EG ersetzen, der bereits bestehende EU- und Völkerrechtsbestimmungen in einem einzigen Rechtsinstrument für gemeinsame Aktionen zusammenfasste. Im September 2012 war der Beschluss vom EuGH annulliert worden, nachdem das Parlament geklagt hatte, um im Mitentscheidungsverfahren an der Beschlussfassung beteiligt zu sein. Die Verhandlungen mit dem Rat beginnen voraussichtlich direkt nach der Abstimmung im Ausschuss.

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