StartPressemitteilung"EU vereinfacht grenzüberschreitende Ermittlungen"

„EU vereinfacht grenzüberschreitende Ermittlungen“

Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat zur europäischen Ermittlungsanordnung abgestimmt. Mein Fraktionskollege Josef Weidenholzer war einer der Berichterstatter. Nachfolgend seine Pressemitteilung dazu:

Mit der heutigen Abstimmung über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments in Brüssel konnte ein wesentlicher Fortschritt für mehr Sicherheit in Europa erzielt werden.

Bei der europäischen Ermittlungsanordnung handelt es sich um eine Initiative von sieben Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich. Ermittlungen sollen damit schneller und unbürokratischer über Nationalstaaten hinweg erfolgen. „Durch die Ermittlungsanordnung wird die Beweiserhebung in Strafsachen deutlich vereinfacht. Künftig kann die Justiz eines EU-Mitgliedsstaates Zeugenbefragungen oder Hausdurchsuchungen in anderen EU-Mitgliedstaaten veranlassen. Damit kann zum Beispiel ein österreichischer Staatsanwalt Zeugenbefragungen in Portugal anordnen, die dann von den portugiesischen Behörden weitgehend automatisch vorgenommen werden.“, erklärt EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, Schattenberichterstatter zur Verordnung. „Die Ermittlungsanordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in justiziellen Angelegenheiten. Der Kampf gegen Verbrechen wird durch die Ermittlungsanordnung europaweit verbessert. In langen Verhandlungen konnten wir die Richtlinie wesentlich verbessern und stärken. Das Ergebnis ist ein ausgewogener Kompromiss.“

In den Verhandlungen hat das Europäische Parlament erfolgreich dafür sorgen können, dass hohe Verfahrensstandards und der Schutz der Grundrechte garantiert werden. „Ein Mehr an Möglichkeiten macht auch ein Mehr als Absicherung von Grundrechten notwendig“, so EU-Abgeordneter Weidenholzer, der in den Verhandlungen mit dem Rat auch eine Grundrechteklausel durchsetzen konnte, wonach eine Ermittlungsanordnung abgelehnt werden kann, wenn die Grundrechte der betroffenen Person nach der EU-Grundrechtecharta und dem EU-Vertrag beeinträchtigt werden.

Die Ermittlungsanordnung wird in allen Mitgliedstaaten außer Dänemark eingeführt, das an der europäischen Justizzusammenarbeit grundsätzlich nicht teilnimmt. Großbritannien will sie einführen, Irland prüft das noch. Bei der Abstimmung im Februar im Plenum des EU-Parlaments wird mit einer breiten Mehrheit gerechnet. Ministerrat und Europaparlament einigten sich am 26. November 2013 in Brüssel auf einen Kompromiss, der noch formal von den Mitgliedstaaten und dem Plenum des Parlaments gebilligt werden muss, was bis Februar geschehen soll. Die Ermittlungsanordnung tritt 2016 in Kraft.

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