Neue Regeln für Produktsicherheit im Binnenmarkt
Das Europäische Parlament verhandelt heute die Verordnung über die Produktsicherheit, um Verbraucher*innen künftig besser vor gefährlichen Produkten zu schützen. Am morgigen Donnerstag werden die Abgeordneten im Plenum in Brüssel über die überarbeiteten Vorschriften abstimmen. René Repasi, Sprecher der Europa-SPD für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: „Verbraucher*innen werden künftig besser vor gefährlichen Produkten geschützt. Die neuen Vorgaben für Online-Markplätze und Unternehmen in der Lieferkette aktualisieren die bestehenden Gesetze zur Produktsicherheit und passen sie an die neuen Herausforderungen durch Online-Shopping und Gefahren im Netz an. Besonders wichtig sind die neuen Vorgaben für Produkte, die direkt aus einem Drittland versendet werden: Künftig gilt, dass solche Produkte nur dann an die Verbraucher*innen gelangen dürfen, wenn diese auf Übereinstimmung mit europäischen Produktsicherheitsgesetzen und -standards geprüft werden. Hierfür müssen Hersteller für jedes Produkt eine sogenannte ‚verantwortliche Person‘ in der EU benennen. Dies ist notwendig, da laut europäischem Produktsicherheitsbericht 2022 nach wie vor fast die Hälfte der in der EU als Gefährdung gemeldeten Produkte aus China kommt. Besonders viele gefährliche Produkte werden auf Online-Marktplätzen gekauft. Diese müssen künftig schneller auf Anordnungen der Behörden zur Marktüberwachung reagieren und Verbraucher*innen bei Rückrufen besser informieren. Neu sind die Rechte von Verbraucher*innen bei Rückrufen von gefährlichen Produkten. Hier muss deutlich über den sonst bisher üblichen Zeitraum hinaus ein Angebot von Seiten des Herstellers gemacht werden, aus dem Verbraucher*innen wählen können, ob das Produkt ersetzt, repariert oder der Kaufpreis erstattet werden soll. Diese neuen Regeln sind ein notwendiger Schritt für mehr Verbraucherschutz und einheitliche Regeln im Binnenmarkt, die den Wettbewerb schützen.“ Nach Annahme durch den Umweltministerrat wird das Gesetz unterzeichnet werden. Anschließend tritt es 14 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Verordnung zur Produktsicherheit 18 Monate später anwenden. |