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„Laden muss einfach wie tanken werden“

EU einigt sich auf Ziele für den Ausbau der Infrastruktur für Elektroautos

Unterhändler*innen von EU-Parlament, Kommission und Rat haben sich in der Nacht zum heutigen Dienstag auf Ziele für den Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektroautos geeinigt. Alternative und nachhaltige Kraftstoffe sowie der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur spielen eine Schlüsselrolle beim Übergang zu einem klimaneutralen Europa.

Ismail Ertug, Berichterstatter des EU-Parlaments für diese Gesetzgebung und verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:

„Die Zahl der Elektroautos hat sich seit 2016 versiebzehnfacht, die der Ladestationen aber nur versechsfacht. Um Privatpersonen und Wirtschaft die Lade- und Reichweiten-Angst zu nehmen, ermöglicht dieser Kompromiss bis 2025 eine Versorgung mit Schnellladestationen in regelmäßigen Abständen von 60 Kilometern an wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen. Für Lkw und Busse wird eine Ladestation alle 120 Kilometer vorgeschrieben.

Auch für LKW konnten wir ambitionierte Ziele für die Elektro- und Wasserstoff-Lade-Infrastruktur durchsetzen. Für LKW und Busse wird eine Ladestation alle 120 Kilometer vorgeschrieben. Außerdem sollen bis 2030 mindestens alle 200 Kilometer Wasserstofftankstellen entlang des Transeuropäischen Verkersnetzes entstehen.

Für Fahrer*innen konnten wir im Parlament das Thema Kartenzahlungen in der Verordnung entscheidend verbessern. Verbraucher*innen werden die Möglichkeit haben, mit ihrer normalen Bankkarte, kontaktlos und mit der Hilfe von QR-Codes zu bezahlen. In Zukunft müssen Betreiber von Ladestationen den Ad-hoc-Preis in Preis pro Kilowattstunde oder pro Kilogramm vor dem Ladevorgang anzeigen.

Um solche wichtigen Informationen für alle bereitzustellen, wird die EU einen Data Access Point einrichten. Damit sollen Daten zur Ladeleistung oder Belegung der Ladestationen zentral gesammelt und zur Verfügung gestellt werden.“

Die vorläufige politische Einigung muss noch vom Ausschuss für Verkehr und Tourismus sowie vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Wenn der Rat ebenfalls zustimmt, kann die Verordnung in Kraft treten. 

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