StartPressemitteilungKeine Abdrängaktionen mehr auf hoher See!

Keine Abdrängaktionen mehr auf hoher See!

Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen sollen endgültig der Vergangenheit angehören. Das Europäische Parlament stärkt die Grundrechte von Flüchtlingen bei Frontex-Einsätzen der Mitgliedstaaten. Entsprechende neue Regelungen hat der Innenausschuss am Donnerstag mit einer deutlichen Mehrheit auf den Weg gebracht. Zuvor hatten sich die Vertreter von Parlament und Rat in sogenannten Trilogverhandlungen darauf geeinigt.

„In Zukunft wird es keine so genannten ‚Push-back-Aktionen‘ auf hoher See mehr geben“, lobt Birgit Sippel, Innenexpertin der SPD-Europaabgeordneten, das Abstimmungsergebnis. „Das Abdrängen von möglicherweise hilfsbedürftigen Menschen ist inakzeptabel und verstößt gegen die europäischen Menschenrechtskonventionen. Diese rechtswidrige Praxis, die leider vorgekommen ist, hat nun hoffentlich bald ein Ende.“

Die neue Verordnung schafft verpflichtende Regeln zur Suche sowie Rettung von in Seenot geratenen Flüchtlingen und ersetzt damit die Leitlinien des bislang gültigen Ratsbeschlusses. „In Notsituationen gibt es künftig eine klare Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Schiffen in Seenot zur Hilfe zu eilen und Leben zu retten – ganz im Sinne des internationalen See- und Flüchtlingsrechts!“, so Birgit Sippel. Die neuen Vorschriften stärken die Grundrechtedimension insgesamt. So müssen in Zukunft die Grenzpolizisten und Frontex-Mitarbeiter wenn nötig Flüchtlingen auch den Zugang zu medizinischer Versorgung, Übersetzungsdiensten und Rechtsberatung gewährleisten.

„Die Umsetzung wird zeigen, ob die Mitgliedstaaten die entsprechenden Vorschriften bei den von der Grenzschutzagentur Frontex koordinierten Einsätzen auch einhalten“, so Birgit Sippel. Denn die Verordnung sieht vor, dass Frontex jährlich einen Bericht vorlegen muss. Darin wird nicht nur festgehalten, wie die Verfahren konkret angewandt werden, sondern auch, wie Grundrechte in der Praxis geschützt werden. Zudem sollen Details über eventuelle Zwischenfälle aufgelistet werden. Das Plenum wird die neue Verordnung voraussichtlich im April abschließend bestätigen.

Hintergrund:
Der Verordnungsvorschlag, den die EU-Kommission im April 2013 vorgelegt hat, soll den Beschluss des Rates 2010/252/EG ersetzen, der bereits bestehende EU- und Völkerrechtsbestimmungen in einem einzigen Rechtsinstrument für gemeinsame Aktionen zusammenfasst. Im September 2012 hat der Europäische Gerichtshof den Beschluss annulliert, nachdem das Europäische Parlament geklagt hatte, um im Mitentscheidungsverfahren an der Beschlussfassung beteiligt zu sein.

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