StartPressemitteilungKein europarechtswidriges Gesetz riskieren

Kein europarechtswidriges Gesetz riskieren

Derzeit läuft alles auf eine Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus, nachdem ein negatives Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mitte Dezember letzten Jahres die bestehenden Regeln für grundrechtswidrig erachtet. Dennoch besteht das CDU-geführte Innenministerium darauf, die fragwürdige Richtlinie so schnell wie möglich in deutsches Recht umzusetzen.

Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, begrüßt die klare Ansage des zuständigen SPD-Justizministers Heiko Maas, vor dem EuGH-Urteil, das in den nächsten Monaten erwartet wird, keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen: „Wir Sozialdemokraten haben schon 2011 eine Revision der bestehenden EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gefordert. Das EuGH-Gutachten vom Dezember sagt klar aus, dass die verdachtslose Speicherung von Millionen Verbindungsdaten gegen europäische Grundrechte verstößt.“ So wird im Gutachten etwa die vorgesehene Speicherungsdauer von bis zu zwei Jahren kritisiert.

Deshalb mahne das Rechtsgutachten nun zu Besonnenheit, statt populistischen Schnellschüssen an, erklärt Birgit Sippel: „Es wäre grob fahrlässig, nun vorschnell am Reißbrett ein Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu erarbeiten, wenn die entsprechende EURechtsgrundlage eventuell in einigen Monaten gekippt wird.“

Das Rechtsgutachten des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón ist rechtlich zwar nicht bindend. In der Regel orientieren sich die obersten EU-Richter bei ihrem endgültigen Urteil jedoch eng an den Empfehlungen des Generalanwalts. „Solange wir keine rechtlich verbindliche Einschätzung aus Luxemburg haben, wäre es absolut fatal, jetzt in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Es besteht überhaupt kein nationaler Handlungsdruck“, so Birgit Sippel.

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