StartPressemitteilung"Grundrechte haben kein Geschlecht"

„Grundrechte haben kein Geschlecht“

Ob auf dem Arbeitsmarkt, während der Ausbildung oder in der Gesundheitsversorgung – 47 Prozent der lesbischen, schwulen, bi-, trans- oder intersexuellen Personen (LGBTI) werden diskriminiert oder belästigt. Das soll sich ändern. Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die zuständigen Stellen auf, eine umfassende Politik zur Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTI-Personen zu erarbeiten. Einen entsprechenden Initiativbericht des Innenausschusses nahm das Plenum in Straßburg am Dienstag an.

Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, begrüßt das Abstimmungsergebnis: „Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist ein zentraler Wert der EU. In der Realität kann die eigene sexuelle Ausrichtung oder Geschlechtsidentität aber oftmals zu massiver Diskriminierung führen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass Rechte nicht nur auf dem Papier, sondern auch real existieren.“ So soll etwa die EU-Kommission die Belange von LGBTI-Personen bei allen zukünftigen Gesetzgebungsinitiativen stärker in den Fokus nehmen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten ihre guten Erfahrungen aus der Praxis besser austauschen.

Erzkonservative Kreise hatten in den letzten Wochen mit falschen Anschuldigungen gegen die Initiative mobil gemacht. Birgit Sippel: „Die rechtskonservative Hetzpropaganda wurde auch von Teilen der deutschen CSU im EU-Parlament getragen. Diese Hetze ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch politisch in Europa untragbar, da feindselige Verleumdung etwa Schwule und Lesben zu Menschen zweiter Klasse degradiert.“ Anders als von den Kritikern behauptet, achte der Bericht die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und greife gerade etwa nicht in die nationale Kompetenz ein, selbst zu entscheiden, ob gleichgeschlechtliche Ehen für die eigenen Bürger möglich sein sollen oder nicht. Die Kommission wird allerdings aufgefordert, Vorschläge für die gegenseitige Anerkennung von Personenstandsdokumenten vorzulegen – um zum Beispiel das Recht auf Freizügigkeit für alle Familien zu gewährleisten.

„Diskriminierung von LGBTI-Personen hat viele Gesichter: von Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, der Beschränkung von Pride-Märschen bis hin zu körperlicher Gewalt gegen Menschen. Grundrechte haben aber kein Geschlecht, sondern müssen ausnahmslos für alle Menschen in der EU gelten“, so Birgit Sippel.

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