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Flüchtlinge sind keine Kriminelle

Abschiebeflüchtlinge dürfen nicht wie gewöhnliche Kriminelle behandelt werden. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag in Luxemburg. Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, begrüßt den Richterspruch: „Endlich schiebt das Gericht dieser menschenunwürdigen Praxis einen Riegel vor! Das war überfällig.“

Mit ihrem Urteil haben die obersten EU-Richter sowohl auf ein Ersuchen des Bundesgerichtshofs reagiert als auch auf eine Frage des Landesgerichts München. Im ersten Fall ging es darum, ob ein Drittstaatsangehöriger einwilligen kann, während seiner Ingewahrsamnahme gemeinsam mit gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht zu werden.

Birgit Sippel: „Die zuständigen Behörden dürfen auf keinen Fall die Schwäche des Betroffenen ausnutzen, um sich eine ‚freiwillige’ Einwilligung einzuholen. Es ist absolut inakzeptabel, dass Menschen, die abgeschoben werden sollen, wie Kriminelle eingesperrt werden. Irreguläre Einwanderer sind keine Straftäter.“

Die europäische Gesetzgebung ist diesbezüglich klar: Inhaftnahme darf grundsätzlich nur als letztes Mittel eingesetzt werden und dann muss der Mitgliedstaat sicherstellen, dass die Betroffenen getrennt von gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht werden. In Deutschland sind die Bundesländer dafür zuständig. Diese machen es sich aber oft zu einfach: hat ein Bundesland keine speziellen Einrichtungen, werden Drittstaatsangehörige häufig in Strafvollzugsanstalten untergebracht. Damit muss nach dem nun ergangenen Urteil Schluss sein.

Im zweiten Fall wollten die Münchner Landesrichter wissen, ob die Unterbringung in einer gewöhnlichen Haftanstalt dadurch gerechtfertigt werden könne, dass es im betroffenen Bundesland keine speziellen Einrichtungen gäbe. Der EuGH befand auch diese Praxis für rechtswidrig.

SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel: „Es ist ein Unding, dass sich einzelne Bundesländer auf dieser deutschen Regelung ausruhen, anstatt spezielle eigene Einrichtungen zu schaffen. In letzter Konsequenz wird damit das Verbot gemeinsamer Unterbringung unterlaufen.“ Beschämend findet die SPD-Frau vor allem die Argumentation der deutschen Regierung zur Verteidigung dieser Methode: es sei viel besser für Jugendliche, im Gefängnis untergebracht zu werden, weil dort das Freizeitangebot besser sei. „Das ist einfach nur zynisch“, schüttelt Birgit Sippel den Kopf.

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