StartPressemitteilung"Es darf kein Verfallsdatum für Rechtsstaatlichkeit geben!"

„Es darf kein Verfallsdatum für Rechtsstaatlichkeit geben!“

In Zukunft soll es einen neuen Mechanismus geben, um den Respekt der Grundrechte in der EU zu garantieren. Das fordert der Innenausschuss des Europäischen Parlamentes im Bericht zur Lage der Grundrechte in der EU 2012, der am Montagabend mit einer progressiven Mehrheit angenommen wurde. Der so genannte „neue Kopenhagener Mechanismus“ soll dafür sorgen, dass die Kopenhagener Beitrittskriterien auch nach einem EU-Beitritt noch von den Mitgliedstaaten respektiert werden.

Ein solcher Mechanismus könnte zeitnah durch einen Beschluss der EU-Kommission geschaffen werden. „Der Respekt von Rechtstaatlichkeit, Demokratie sowie die Wahrung von Menschenrechten und der Schutz von Minderheiten dürfen kein Verfallsdatum haben“, sagt Birgit Sippel, Innenexpertin der SPD-Europaabgeordneten. „Sie müssen nicht nur vor einem Beitritt zur Europäischen Union, sondern auch danach gelten und zwar für alle Mitgliedstaaten.“ In den vergangenen Jahren habe es diesbezüglich zahlreiche Probleme in einigen Mitgliedstaaten gegeben. Das sei so nicht hinnehmbar, so Birgit Sippel weiter.

Gemeinsame Grundrechtsindikatoren und eine regelmäßige Überprüfung ihrer Einhaltung sollen helfen, die Grundwerte der Europäischen Union zu stärken, die in Artikel 2 des EU-Vertrages festgeschrieben sind. Diese Aufgabe könnte durch einen unabhängigen Expertenausschuss erfüllt werden.

Birgit Sippel: „Die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, sind das Fundament der Europäischen Union.“ Werden sie in der EU oder in einzelnen Mitgliedstaaten nicht respektiert, brauche man wirksame und verhältnismäßige Strafen, so Birgit Sippel, wie zum Beispiel das zeitweise Einfrieren von EU-Fördermitteln.

Derzeit kann der Rat nach Artikel 7 schwerwiegende Verletzungen in einem Mitgliedstaat feststellen und bestimmte vertragsbasierte Rechte des betroffenen Mitgliedstaates aussetzen, wie zum Beispiel die Stimmrechte. Dieses Verfahren ist jedoch politisch für viele Akteure so sensibel, dass es in der Praxis noch nie Anwendung gefunden hat und daher leider unzureichend sei für den Schutz der Grundrechte.

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