StartPressemitteilung"Einigung auf niedrigstem Niveau reicht nicht aus"

„Einigung auf niedrigstem Niveau reicht nicht aus“

Die EU-Justiz- und Innenminister haben sich am Montag auf ihre Position zur EU-Datenschutzverordnung geeinigt. „Endlich“, kommentiert Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im EU-Parlament: „Das EU-Parlament hat seine Position zum Datenschutz-Paket bereits im März 2014 angenommen. Es ist zwar begrüßenswert, dass auch der Rat endlich nachzieht, aber der Preis dafür darf kein ‚Datenschutz light‘ sein.“

Damit der Trilog – die gemeinsamen Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament – beginnen kann, müssen Parlament und Rat eine offizielle Position angenommen haben. Zuletzt waren immer mehr Details durchgesickert, nach denen der Rat den Kommissionsvorschlag zur Datenschutz-Verordnung verwässern will. Das betrifft etwa eine Aufweichung des Grundsatzes, dass erhobene Daten nur für einen klar definierten Zweck genutzt werden dürfen – eine Kernforderung der Sozialdemokraten. Birgit Sippel: „Mehr Wettbewerb und Schutz kleiner Unternehmen sind die vorgeblichen Gründe, mit denen effektiver Datenschutz und Schutz der Verbraucher in Misskredit gebracht werden sollen.“

Zum zweiten Teil des Reformpakets, einer Datenschutz-Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz, hat der Rat trotz wiederholten Drängens des EU-Parlaments keine Position gefunden. Birgit Sippel pocht deshalb auf einen Paketansatz bei der Datenschutzreform: „Der Rat muss zügig zu einer Positionierung hinsichtlich des Richtlinienvorschlags für Datenschutz in der Strafverfolgung kommen. Für ein möglichst einheitliches Schutzniveau müssen die Triloge zur Datenschutz-Verordnung und zur Richtlinie parallel laufen. Das EU-Parlament will am Ende über beide Dossiers gemeinsam abstimmen.“

Die Triloge zur Datenschutz-Verordnung werden voraussichtlich Ende Juni beginnen. Mit einer Rats-Position zur Richtlinie ist eventuell im Oktober zu rechnen. Aber auch wenn die Triloge zur Verordnung schon beginnen können: Einfach werden sie nicht. „Die Mitgliedstaaten dürfen sich mit ihrem Versuch, das bereits geltende Datenschutzrecht von 1995 zu unterlaufen, nicht durchsetzen!“, sagt Birgit Sippel. Rote Linien seien für das Parlament etwa das Prinzip der Datensparsamkeit sowie strenge Regelungen zur Einwilligung zur Datenverarbeitung. Auch hohe Strafen für Verstöße gegen den Datenschutz sind der Sozialdemokratin wichtig: „Nur abschreckende Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhelfen dem Recht auf Datenschutz gegenüber Internetgiganten wie Facebook oder Google zur Durchsetzung“.

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