StartPressemitteilung"Das digitale Gewissen der EU-Institutionen"

„Das digitale Gewissen der EU-Institutionen“

Bevor das Plenum in Straßburg am Mittwoch über die neue EU-Kommission abstimmt, steht noch eine weitere wichtige Personalentscheidung an: In einer Sondersitzung gibt der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am Dienstagnachmittag sein Votum für den neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten und seinen Stellvertreter ab. Eine Anhörung der Kandidaten fand bereits am Montagabend statt.

Für Birgit Sippel, SPD-Europaabgeordnete und innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten, kommt diese Wahl zu einem kritischen Zeitpunkt in der digitalen Grundrechtspolitik: „Spätestens seit dem NSA-Skandal haben wir eine Ahnung bekommen, welchen grundrechtsfeindlichen Spitzelattacken wir ausgesetzt sind. Die zunehmende Tendenz, unsere Grundrechte für die Illusion von mehr Sicherheit immer weiter einzuschränken, stellt die europäischen Demokratien auf eine harte Probe.“

Der Europäische Datenschutzbeauftragte übernimmt hierbei eine wichtige Kontrollfunktion, denn er stellt sicher, dass die EU-Institutionen digitale Grundrechte sowohl bei der Rechtssetzung als auch -umsetzung wahren. So hat der scheidende Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx etwa wiederholt Kritik an europäischen Datensammel-Projekten, wie dem geplanten EU-Fluggastdatensystem geäußert. Birgit Sippel: „Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist das digitale Gewissen der EU-Institutionen. Wir brauchen einen Datenschutzbeauftragten, der nicht nur Kompetenz und Erfahrung mitbringt, sondern auch ein klares Zukunftsbild für den digitalen Grundrechtsschutz in einer hochtechnologisierten Welt vor Augen hat.“

Jeweils drei Kandidaten bewerben sich für das Amt des Datenschutzbeauftragten und seines Stellvertreters. Unter ihnen ist auch Giovanni Buttarelli, italienischer Jurist und bisheriger stellvertretender EU-Datenschutzbeauftragter. Birgit Sippel: „Herr Buttarelli wäre sicherlich keine schlechte Wahl für das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Während der vergangenen knapp sechs Jahre hat er sein Engagement für digitale Grundrechte mehr als einmal unter Beweis gestellt und auch bei der Anhörung eine gute Figur gemacht.“ Für das Amt seines Stellvertreters böte sich aus sozialdemokratischer Sicht der polnische Datenschutzbeauftragte Rafał Wiewiórowski an, der auch Vizevorsitzender der Artikel 29-Arbeitsgruppe ist, dem Datenschutzberatungs-Gremium der EU-Kommission.

Rat und Parlament müssen sich gemeinsam auf einen Datenschutzbeauftragten und seinen Stellvertreter einigen. Eine Abstimmung im Plenum ist nicht mehr nötig. Dabei steht für Birgit Sippel fest: „Politische Spielchen darf es nicht geben: Auf einen schwachen Kandidaten, der möglichst wenig Kritik äußert, werden wir Sozialdemokraten uns nicht einlassen.“

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