Rechtsmehrheit ermöglicht Abschiebungen jenseits der Grundrechtestandards
Das EU-Parlament hat sich in Straßburg für striktere Regeln bei Rückführungen von Drittstaatsangehörigen ausgesprochen. Zur Abstimmung stand das Verhandlungsergebnis der Rückführungsverordnung, auf das sich Unterhändler:innen von Parlament und Mitgliedstaaten Anfang Juni geeinigt hatten.
Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Mit den überhasteten Verhandlungen zur Rückführungsverordnung haben die Konservativen gemeinsame Sache mit den Rechten gemacht und den Umgang mit Migrant:innen zum politischen Spielball erklärt. Herausgekommen ist ein ideologiegetriebenes Gesetz, das unseren Grundrechtestandards nicht gerecht wird. Mit langen Masseninhaftierungen, auch von Familien mit Kindern und unbegleiteten Minderjährigen, sowie Hausdurchsuchungen sollen Abschiebungen um jeden Preis erreicht werden. Die freiwillige Rückkehr, die erwiesenermaßen günstiger und nachhaltiger ist, wird hingegen nicht gefördert.
Den Tiefpunkt bilden rechtlich fragwürdige Abschiebezentren außerhalb der EU, in denen zusätzliche und unbegrenzte Inhaftierung droht. Vergleichbare Modelle haben sich als teuer und ineffektiv herausgestellt und auch die Bereitschaft der Drittstaaten zu entsprechenden Abkommen scheint begrenzt. Als Europa-SPD lehnen wir diese drastische Verschlechterung der Rechte von Betroffenen entschieden ab und werden uns weiterhin für eine solidarische und menschenwürdige Migrationspolitik einsetzen.“
Ausblick: Mit dieser Abstimmung ist der legislative Prozess im Parlament abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten müssen das Ergebnis jedoch noch bestätigen, was als Formsache gilt. Die neuen Regeln treten zwar nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Der Großteil wird allerdings erst nach 12 Monaten angewendet. Insbesondere die Regelungen zu den sogenannten Return Hubs werden jedoch direkt nach Veröffentlichung greifen.