StartPressemitteilungVotum für Freiheit und Fairness

Votum für Freiheit und Fairness

Die Panoramafreiheit soll bestehen bleiben und Künstler müssen von ihrer Arbeit leben können – das sind zwei der Punkte, zu denen das Europaparlament jetzt Stellung bezogen hat: Am Donnerstag haben die Abgeordneten sich mit ihrer Abstimmung über den Initiativbericht zur Reform des Urheberrechts im digitalen Zeitalter positioniert. Das bislang geltende Recht stammt überwiegend noch aus dem analogen Zeitalter.

„Wir europäischen Sozialdemokraten haben uns mit wichtigen Punkten im Bericht durchsetzen können“, freut sich Dietmar Köster, SPD-Europaabgeordneter und Mitglied des Rechtsausschusses: „Wichtig war uns vor allem, die Position der Kreativschaffenden zu festigen und das Prinzip der fairen Bezahlung zu stärken. Außerdem haben wir Mindeststandards formuliert, die im Fall von Urheberrechts-Ausnahmen in allen Mitgliedsstaaten gültig sein sollen – wie beispielsweise mit dem Zitatrecht zu garantieren, dass die Presse Aussagen zitieren kann. Zudem fordern wir die Kommission auf, zu prüfen, inwiefern Internet-Plattformen wie Youtube Verantwortung für die auf ihren Internetseiten veröffentlichten Inhalte übernehmen sollten.“

Im Vorfeld besonders umstritten war die so genannte Panoramafreiheit – ist eine Ausnahme des Urheberrechts, die in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich gehandhabt wird. Mit Panoramafreiheit bezeichnet man das Recht, Foto- und Filmaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken im öffentlichen Raum zu nutzen, wie Kunstwerke oder bestimmte architektonisch bedeutsame Gebäude. Dietmar Köster: „Wir Sozialdemokraten haben heute so abgestimmt, dass die deutsche Regelung zur Panoramafreiheit gültig bleibt. Wie es dann mit der Panoramafreiheit weitergeht, wird der Gesetzesvorschlag der Kommission zeigen. Weil aber die Handhabung von Fotos und Filmen öffentlicher Werke offenbar in keinem EU-Land ein tiefgreifendes Problem darstellt, könnten die bisherigen länderspezifischen Regelungen beibehalten werden, jedenfalls mindestens bis zum wissenschaftlichen Nachweis, dass die nationalen Regelungen zur Panoramafreiheit die Entwicklung des europäischen Binnenmarkts beeinträchtigten.“

Der heutige Beschluss ist rechtlich nicht bindend, sondern eine Empfehlung an die EU-Kommission, die Ende des Jahres einen Gesetzesentwurf zum Urheberrecht präsentieren wird.

Meist gelesen

Beliebte Stichwörter

ARCHIV