StartAktuelles„Unzureichender Schutz von Journalist:innen“

„Unzureichender Schutz von Journalist:innen“

EU-Parlament stimmt für Medienfreiheitsgesetz

Das Europäische Parlament hat soeben in Straßburg für das Europäische Medienfreiheitsgesetz gestimmt (European Media Freedom Act;EMFA). Bereits am Dienstag hatte das Plenum darüber debattiert.

Die Verordnung schafft Mindestregeln unter anderem für den Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit, für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten gegen Abhörung und für die Transparenz über Medien-Eigentum sowie staatliche Werbung in Medien.

Petra Kammerevert, medien- und kulturpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament:
„Der große Wurf ist nicht gelungen, auch weil Konservative, Liberale und auch Grüne im parlamentarischen Verhandlungsteam mehr Wert auf eine schnelle Einigung als auf ein wirksames Gesetz gelegt haben. Die Erwartungen, die ein europäisches Gesetz zum Schutz von Medienfreiheit und Medienvielfalt erfüllen müsste, werden mit diesem Text nicht erfüllt.

Sinnvoll ist: Das Medienfreiheitsgesetz wird mehr Transparenz über Medien-Eigentum schaffen, unter anderem durch entsprechende offene Datenbanken. Außerdem führt die Verordnung die Pflicht ein, dass Regierungen, Behörden und staatliche Unternehmen ihre Werbung auf Online-Plattformen und anderen Medien transparent ausweisen müssen.

Höchst problematisch ist hingegen, dass sich die EU-Staaten mit ihren Positionen in zentralen Punkten gegen das Parlament durchsetzen konnten. Mehr Schutz von Journalist:innen gegen Spyware hat etwa insbesondere die liberale französische Regierung um Emmanuel Macron blockiert. Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten und ihrer Arbeit vor Überwachung durch Regierungen ist grundsätzlich unzureichend und bietet zu viele Schlupflöcher. 

Die Regelungen zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien werden nicht für ausreichende Unabhängigkeit sorgen. Das neue Medienaufsichtsgremium auf europäischer Ebene wird in der EU-Kommission angesiedelt und das Personal von der Behörde ausgesucht und gestellt. Das ist weder staatsfern noch unabhängig, wie es zurecht von nationalen Medienaufsichtsstellen verlangt wird. Online-Plattformen, zum Beispiel aus den USA oder China, dürfen auch künftig frei und nach ihren eigenen Regeln darüber entscheiden, welche professionell erstellten Medien-Inhalte europäische Bürgerinnen und Bürger sehen dürfen oder nicht. Das ist absurd.“

Nach der finalen Abstimmung im Plenum tritt die Verordnung stufenweise in drei bis 18 Monaten in Kraft.

Meist gelesen

Beliebte Stichwörter

ARCHIV