Alle Jahre wieder im März werden die Uhren eine Stunde nach vorne gedreht ….und es kommt zu unzähligen Debatten der Befürworter und der Gegner über den Nutzen und Schaden dieser Regelung. Vor allem aber wird nach dem Schuldigen gesucht.
In Deutschland wurde die saisonalle Zeitumstellung schon vor beinahe einem Jahrhundert zum ersten Mal praktiziert – 1916. Danach gab es Zeitabschnitte mit und ohne die Zeitumstellung. Beginn und die Abstände waren nicht langfristig geregelt, was teilweise zum Zeitchaos führte. Auch in anderen Ländern wurde mit der Zeitumstellung experimentiert, sodass irgendwann der Ruf nach einer einheitlichen Regelung – zumindest in der EU – laut wurde.
Die EU-Richtlinie 2000/84/EG vom 19. Januar 2001 „zur Regelung der Sommerzeit“ hat einen kurzen Text, der nicht mal zwei Seiten füllt und diente somit lediglich der Harmonisierung der in den EU-Mitgliedstaaten bereits existierenden SOMMER- bzw. WINTERZEIT (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:031:0021:0022:DE:PDF). Allerdings ist diese für die teilnehmenden EU-Staaten verbindlich. Eine Änderung kann nur erfolgen, wenn dies seitens der EU-Staaten gewünscht wird. Aber eben dies ist nicht der Fall, wie die EU-Kommission am 11.06.2014 in Bezug auf eine Parlamentarische Anfrage vom April 2013 bestätigt: „…Die derzeitigen Regelungen scheinen in keinem Mitgliedstaat Anlass zu Bedenken zu geben, und seit der Veröffentlichung des Berichts hat kein Mitgliedstaat die Kommission gebeten, eine Änderung der geltenden Regelungen in Erwägung zu ziehen…“ (http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2013-004523&language=DE)