StartAktuellesNeue Regeln für mehr Transparenz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht

Neue Regeln für mehr Transparenz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht

EU-Parlament beschließt Änderung der Geschäftsordnung

Um den 14-Punkte Plan der Parlamentspräsidentin umzusetzen, hat das Europäische Parlament heute für die Anwendung neuer Regeln für mehr Transparenz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht in die Geschäftsordnung gestimmt.

Die Änderung umfasst unter anderem eine verbindliche Erklärungen von Abgeordneten zu möglichen Interessenskonflikten bevor sie Verantwortung übernehmen – etwa als Vizepräsident*in, Berichterstatter*in oder Ausschussvorsitzende*r. Hierzu nimmt das Parlament eine neue und umfassendere Definition von Interessenskonflikten in die Geschäftsordnung auf. Darüber hinaus müssen in Zukunft alle Termine der Abgeordneten mit Interessensvertreter*innen veröffentlicht werden. Außerdem enthalten die neuen Regeln stärkere Transparenzpflichten bei den Nebeneinkünften der Abgeordneten.

Gaby Bischoff, Vize-Präsidentin der S&D und des Verfassungsausschusses:
Bürger*innen wollen ambitionierte Regeln, um unsere Demokratie transparenter zu machen und so vor Korruption und Einflussnahme zu schützen. Wir stellen sicher, dass das EU-Parlament in Zukunft gestärkt gegen Korruption vorgeht. Das stärkt das Vertrauen. 
Doch nicht alle Fraktionen hatten ein Interesse an stärkeren Transparenz- und Rechenschaftspflichten. Die Konservativen haben bis zuletzt versucht, ambitionierte Regeln zu verwässern.

Abgeordnete zu sein ist kein Nebenjob. Da bislang nur Einkommenskategorien angegeben werden mussten, war es nicht möglich, das Ausmaß der Nebeneinkünfte zu erfassen. In Zukunft werden wir auf den Cent genau sehen, wie viel Abgeordnete nebenbei verdienen und ob sie weiterhin in der Lage sind, ihr Mandat im öffentlichen Interesse auszuführen.
Ich bin zuversichtlich, dass diese Transparenzreform einen Kulturwandel im Europäischen Parlament unterstützen und das Vertrauen der Bürger*innen in das EU-Parlament als Institution langfristig stärken wird.


Die neuen Regeln treten ab 1. November in Kraft. Bei der Erklärung der persönlichen Interessen der Abgeordneten gilt eine Übergangszeit bis Ende des Jahres.

Meist gelesen

Beliebte Stichwörter

ARCHIV