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„Starken Datenschutz und Qualität gewährleisten“

EU-Parlament stimmt über neue Funktionen für das Schengener Informationssystem ab

 

Im Vorfeld der Debatte zur Reform des Schengener Informationssystems am Dienstag, 23.Oktober 2018, unterstreicht die innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokratinnen Birgit Sippel die Notwendigkeit hoher Datenschutz- und Qualitätsstandards der Daten: „Das Schengener Informationssystem hilft Behörden, sensible Informationen europaweit auszutauschen. Dabei müssen sich alle Beteiligten darauf verlassen können, dass Informationen korrekt sind und angemessen geschützt werden.“

Bei der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg stehen am Mittwoch, 24. Oktober 2018, drei Verordnungen zur Erneuerung des Schengener Informationssystem zur Abstimmung. Es geht unter anderem um die Ausschreibung vermisster Kinder und eine verpflichtende Qualitätsprüfung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern. „Das Schengener Informationssystem kann jetzt auch bei der Suche von vermissten Kindern genutzt werden. Gerade unbegleitete Kinder können leicht Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung werden. Es ist gut, dass diese Suchen jetzt auch europaweit ausgeschrieben werden können“, so Birgit Sippel.

Auf sozialdemokratischen Druck hin wurden auch die Datenschutzstandards verbessert.

Birgit Sippel: „Künftig wird der Europäische Datenschutzbeauftragte die Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen. Nationale Aufsichtsbehörden sollen mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten enger zusammenarbeiten. Wir Sozialdemokraten konnten zudem durchsetzen, dass die zuständigen Beamten zu Datenschutz und Datenqualität geschult werden.“

Nach den neuen Regeln sollen die Schengenstaaten Einreiseverbote und Rückkehrentscheidungen für Menschen aus Drittstaaten verpflichtend in das System eintragen. „Wir haben dafür gekämpft, Rückkehrentscheidungen erst einzutragen, nachdem ein Einspruchsverfahren abschließende Rechtssicherheit gibt. Das hat eine konservative Mehrheit jedoch verhindert“, so Birgit Sippel.

Bei erfolgreicher Abstimmung werden die Verordnungen nächsten Monat in Kraft treten. Neue Funktionen des Systems werden jedoch erst gelten, wenn Kommission und Mitgliedstaaten die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen haben. Dies wird voraussichtlich drei Jahre dauern.

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