StartPressemitteilung"Prüfen, statt Panik verbeiten"

„Prüfen, statt Panik verbeiten“

Das umstrittene Abkommen zwischen der EU und Kanada zur Weitergabe von Fluggastdaten muss sich einem Grundrechte-Check unterziehen. Das Europaparlament hat am Dienstag gegen die Stimmen der konservativen Fraktionen den Verweis des Fluggastdatenabkommens an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschlossen.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten und Verhandlungsführerin ihrer Fraktion für das Dossier, hat sich für die EuGH-Stellungnahme eingesetzt: „Bevor wir als Parlamentarier endgültig ja oder nein zur Weitergabe von Fluggastdaten an Kanada sagen, brauchen wir zunächst Rechtssicherheit, ob das Kanada-Abkommen überhaupt unseren europäischen Grundrechten entspricht.“

Den von konservativer Seite geäußerten Vorwurf der Verzögerungstaktik lässt Birgit Sippel dabei nicht gelten: „Trotz NSA-Skandal und Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat die EU-Kommission munter ein Abkommen mit Kanada verhandelt. Ob das Abkommen mit der europäischen Grundrechtecharta in Einklang steht, schien den Verhandlungsführern offensichtlich nicht so wichtig gewesen zu sein“, so die Sozialdemokratin. Dieses Versäumnis müsse nun nachgeholt werden. Während die Sozialdemokraten auf schnelle Rechtssicherheit drängen, hatten die Konservativen am Montag noch vergeblich versucht, das Thema von der Plenar-Tagesordnung zu nehmen.

Rechtsexperten hatten im Vorfeld massive Zweifel an der Grundrechtskonformität des Abkommens geäußert. Trotzdem wollen die konservative EKR-Fraktion und die EVP-Fraktion, zu der auch die deutsche CDU/CSU-Gruppe gehört, das Abkommen lieber heute als morgen absegnen. Birgit Sippel: „Die Daten fließen seit Jahren auf Basis bestehender Übergangs-Regelungen und werden es auch für die nächsten Monate tun. Wir haben also keinerlei Druck, grundrechtsfeindliche Schnellschüsse zu riskieren.“

Birgit Sippel weiter: „Internationale Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik ist unerlässlich. Aber wir schützen den Rechtsstaat nicht dadurch, indem demokratische Freiheiten immer weiter eingeschränkt und Panik verbreitet wird.“

Der ausgehandelte Abkommenstext zwischen der EU und Kanada zum Austausch von Fluggastdaten zum Zweck der Verhütung und Verfolgung von Straftaten wurde im Juni 2014 von den Verhandlungsführern unterschrieben. Um in Kraft treten zu können, muss das EU-Parlament dem Abkommen jedoch noch zustimmen. Änderungen am Text kann das Parlament nicht vornehmen. Bis der EuGH voraussichtlich in etwa sechs bis zwölf Monaten seine Stellungnahme abgegeben hat, ruht das Verfahren. Der Datenaustausch mit Kanada kommt durch die Verzögerung nicht zum Erliegen.

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