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Polen steht mit einem Bein außerhalb der europäischen Rechtsgemeinschaft

EuGH urteilt über polnische Disziplinarkammern für Richter*innen


Dazu sagt meine Kollegin Katarina Barley, Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments und Mitlgied im Innenausschuss: 

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein erneutes Stoppschild gegen den Rechtsstaatsabbau der PiS- Regierung in Polen. Bereits gestern hatte der EuGH in einem ähnlichen Urteil die sofortige Einstellung der illegalen Disziplinarkammern für polnische Richter*innen angeordnet. Am selben Tag stellte das von der PiS-Regierung kontrollierte Verfassungsgericht fest, dass solche Urteile künftig in Polen keine Geltung mehr haben. Damit steht Polen mit einem Bein außerhalb der europäischen Rechtsgemeinschaft.

In seinen beiden Urteilen hat der Europäische Gerichtshof noch einmal klipp und klar gesagt, dass das System der Richterdisziplinierung in Polen nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Der antieuropäische Kurs der PiS wurde zwar schon in zahlreichen Urteilen bestätigt, bei den Disziplinarkammern wird der Angriff auf den Rechtsstaat allerdings besonders deutlich. Die Kammern sind ein zentrales Werkzeug der PiS, um unliebsame Richter*innen kaltzustellen, indem sie Strafversetzungen und Gehaltskürzungen anordnen.

Obwohl der EuGH bereits im April des letzten Jahres den sofortigen Stopp dieser Richtergängelung verlangte, arbeiteten die Disziplinarkammern einfach weiter. Noch Ende des letzten Jahres wurde die Immunität eines PiS-kritischen Richters aufgehoben und sein Gehalt gekürzt. Die EU-Kommission hat diesen Rechtsbruch sehenden Auges zugelassen. Mit den beiden neuerlichen Urteilen des EuGH kann auch die EU-Kommission nicht länger wegsehen und sollte für jeden weiteren Tag, an dem die Disziplinarkammern ihr Unwesen treiben, saftige Strafzahlungen verhängen.

Die PiS Regierung entfernt sich unterdessen immer weiter von der europäischen Wertebasis.  Sie will noch weiter gehen und vom polnischen Verfassungsgericht die Gültigkeit der europäischen Rechtsprechung in Polen insgesamt verneinen lassen. Damit spielt die PiS mit dem Feuer, denn das käme einem Austritt Polens aus der europäischen Rechtsgemeinschaft gleich.“ 

Hintergrund: Missachtung des Europarechts durch die polnische Regierung

Trotz des seit 2017 laufenden Artikel-7-Verfahrens wegen Verletzung europäischer Grundwerte hat sich die PiS-geführte Regierung in Polen in der Vergangenheit wiederholt den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes widersetzt und europäisches Recht missachtet.

Besonders eklatant ist die Weigerung, der einstweiligen Anordnung des EuGH vom 8. April 2020 Folge zu leisten (Rechtssache C-791/19 R, hier abrufbar). Darin hat der EuGH die polnische Regierung angewiesen, Aktivitäten der Disziplinarkammer beim Obersten Gerichtshof mit sofortiger Wirkung einzustellen. Dies ist allerdings bislang nicht geschehen. Noch im November 2020 hob die Kammer die Immunität des Warschauer Bezirksrichters Igor Tuleya auf und kürzte seine Bezüge um 25 Prozent. Die EU-Kommission ist sich dieser Tatsache laut einer ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Katarina Barley bewusst, hat aber bisher nicht die Durchsetzung der einstweiligen Anordnung beim EuGH beantragt.

Frage und Antwort der Kommission können hier abgerufen werden. 

Dadurch könnte die Kommission schon jetzt empfindliche Strafzahlungen gegen Polen beantragen. Am gestrigen Mittwoch hat der EuGH in einem anderen Verfahren erneut eine einstweilige Anordnung gegen die Disziplinarkammern erlassen. Zeitgleich hat das polnische Verfassungsgericht geurteilt, dass Polen derartige einstweilige Anordnungen des EuGH künftig nicht mehr befolgen müsse. Das heutige Urteil des EuGH gegen die Disziplinarkammern (Rechtssache C-791/19) ist keine einstweilige Anordnung sondern die Entscheidung in dem ursprünglichen Verfahren, in Rahmen dessen bereits im April 2020 die einstweilige Anordnung erging.

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