StartPressemitteilung"Nationales Machtstreben statt europäischer Zusammenhalt"

„Nationales Machtstreben statt europäischer Zusammenhalt“

 Der Europäische Gerichtshof verhandelt am Mittwoch, 10. Mai 2017, erstmals über eine Klage Ungarns und der Slowakei gegen die Flüchtlingsverteilung in der Europäischen Union.

„Die Klage gegen die Flüchtlingsverteilung soll von den eigentlichen Verpflichtungen ablenken und die bitter notwendige Umsiedlung von Schutzbedürftigen verschieben“, so Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. „Dahinter steckt gerade im Fall Ungarn nationales Machtstreben. Regierungschef Viktor Orbán schürt Ängste gegen Flüchtlinge und präsentiert sich dann als Beschützer aller Ungarn. Ziel: Machterhalt.“

Im September 2016 entschieden die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat, 160.000 Schutzsuchende aus Griechenland und Italien umzusiedeln, um die Ersteinreisestaaten von den großen Flüchtlingszahlen zu entlasten. Dennoch weigern sich bis heute einige EU-Mitgliedstaaten, dieser eingegangenen Verpflichtung nachzukommen. Die Slowakei und Ungarn sind deshalb vor den Europäischen Gerichtshof gezogen.

„Es ist geradezu paradox“, sagt die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel: „Wir haben eine klare legale EU-Rechtsgrundlage für die Umsiedlung, die von einer deutlichen Mehrheit im Rat getragen wird. Während Ungarn und der Slowakei also vollkommen an der Rechtslage vorbei zu klagen versuchen, hätte die EU alle rechtlichen Karten in der Hand um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die nicht teilnehmenden Staaten einzuleiten.“ So sehe das europäische Asylsystem in Artikel 78 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU die Möglichkeit vor, unterstützende Maßnahmen zugunsten betroffener Mitgliedstaaten zu erlassen, die sich aufgrund hoher Zugangszahlen von Drittstaatsangehörigen einer besonderen Herausforderung gegenüber sehen.

Das Verhalten der Mitgliedstaaten, die sich der Umverteilung verweigern, steht für Birgit Sippel in starkem Kontrast zum europäischen Gedanken. „Die Europäische Union basiert auf der Idee, Herausforderungen gemeinsam und miteinander zu lösen. Die Ratsbeschlüsse zur Umverteilung waren daher dringend notwendig, um Griechenland und Italien in einer besonderen Situation zu entlasten. Dass bisher erst knapp zehn Prozent der damals festgelegten 160.000 Flüchtlinge umgesiedelt wurden, zeigt aber, dass wir von dieser europäischen Idee und den Verpflichtungen, die wir mit der Unterzeichnung der Genfer Konvention eingegangen sind, momentan weit entfernt sind.“

Für weitere Informationen: Büro Sippel +32 2 28 47 559 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513

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