Rechtsausschuss stimmt für Lieferkettengesetz
Das europäische Lieferkettengesetz soll Unternehmen weltweit zur Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten verpflichten. Der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat soeben für die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen gestimmt („Corporate Sustainability Due Diligence“). Dieses Mandat bildet, nach einer Bestätigung des Plenums Ende Mai, die Grundlage für die Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat. Dazu meint mein Kollege Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa-SPD und Berichterstatter im Umweltausschuss: „Der Rechtsausschuss sendet ein starkes Signal: Wer in der EU wirtschaften möchte, muss darauf achten, dass Menschenrechte und Umweltschutz entlang der gesamten, weltweiten Wertschöpfungskette respektiert werden. Skandale wie den Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik in Bangladesch, bei dem 1134 Menschen starben und der sich dieser Tage zum zehnten Mal jährt, darf es künftig nicht mehr geben. Das muss unser Anspruch sein. Besonders froh bin ich, dass sich meine Forderung nach klimaneutralen Wertschöpfungsketten bis 2050 durchgesetzt hat. Kein Unternehmen soll mehr in der Lage sein, seine besonders klimaschädlichen Aktivitäten auf das außereuropäische Ausland zu verlagern, um die strengen Klimaregeln in Europa zu umgehen. Klimaschutz ‚made in Europe‘ wird so zum Exportschlager. Wer versucht, diese Regeln zu umgehen, muss im Zweifel auch für die entstandenen Schäden haften. So schließen wir Schlupflöcher der europäischen Gesetzgebung zum Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima. Das jetzt vorliegende Verhandlungsergebnis schnürt ein ausgewogenes, aber ambitioniertes Paket, das Unternehmen in die Pflicht nimmt und einen echten Unterschied für Menschenrechte, Umweltschutz und den Kampf gegen den Klimawandel weltweit machen würde. Das ist ein klarer Erfolg unter sozialdemokratischer Federführung, gerade angesichts des großen Lobbydrucks aus der Industrie, der drohte, dem Vorschlag die Zähne zu ziehen.“ Und mein Kollege René Repasi, Berichterstatter für die Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses zum EU-Lieferkettengesetz, ergänzt: „Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich damit jetzt auch meiner Position aus dem Wirtschaftsausschuss angeschlossen und die Herausnahme des Finanzsektors aus dem Anwendungsbereich des EU-Lieferkettengesetzes zurückgewiesen – in deutlichem Gegensatz zum Rat, der institutionelle Investoren wie BlackRock komplett und sonstige Finanzdienstleister optional herausgenommen hat. Dass es im Rat überhaupt zu einer derartige Herausnahme eines ganzen Sektors gekommen ist, beruht auf einer massiven Lobby-Offensive der Finanzbranche. Weil Unternehmen der Realwirtschaft zur Finanzierung ihrer globalen Wirtschaftstätigkeiten Kredite und andere Finanzdienstleistungen benötigen, kommt der Finanzbranche eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt weltweit zu.“ Das EU-weite Lieferkettengesetz soll, nach Willen des Rechtsausschusses, künftig auf Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und 40 Millionen Euro Umsatz angewendet werden. |