StartPressemitteilungManche Praktiken einfach unmenschlich!

Manche Praktiken einfach unmenschlich!

Nicht alle Mittel sind legitim, um Homosexualität als Asylgrund zu überprüfen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in einem Urteil entschieden und Stellung genommen zu der Frage, die ein niederländisches Gericht ihm vorgelegt hatte.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten begrüßt das Urteil: „Endlich gibt es klare Regeln. Die Ungenauigkeiten haben in der Praxis in einigen Fällen zu haarsträubenden Verfahrensweisen geführt. In einem Fall haben die niederländischen Behörden sich in ihrer Begründung sogar auf einen Sexfilm bezogen, in dem einer der Asylbewerber Verkehr mit einem Mann hatte. Das ist absolut inakzeptabel!“

Dass Homosexualität als Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe zählt und damit Grund für Asyl im Sinne der Genfer Konvention ist, hatte der Gerichtshof bereits in einem früheren Urteil entschieden. Nun ging es vor allem um die Frage, ob der Spielraum der Behörden bei der Überprüfung des angegebenen Schutzgrundes unbegrenzt ist.

„Das Urteil ist klar. Die Behörden können nicht einfach tun und lassen, was sie wollen. Detaillierte Befragungen zu sexuellen Praktiken und die Forderung expliziter Beweise wie Fotos oder Filme sind nicht zulässig“, so Birgit Sippel Das sei nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar, vor allem mit Artikel 7, der das Privat- und Familienleben schützt.

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