Die europäische Grenzschutzagentur Frontex dürfe sich ihrer Mitverantwortung bei den von ihr koordinierten Einsätzen an den EU-Außengrenzen nicht entziehen. In einem Sonderbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly, den die Irin am Donnerstag im Innenausschuss des Europäischen Parlamentes vorgestellt hat, fordert sie deshalb einen Beschwerdemechanismus bei möglichen Grundrechtverletzungen bei Frontex-Einsätzen.
Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten begrüßt den Vorstoß: „Frontex muss bei der Koordinierung von Grenzeinsätzen auf die Wahrung der Grundrechte achten. Das steht explizit in der neuen Verordnung, die wir 2011 verabschiedet haben. Es darf nicht dazu kommen, dass die Grenzschutzagentur dann bei konkreten Einsätzen alle Verantwortung von sich weist.“ Natürlich habe Frontex in erster Linie eine koordinierende Funktion. Die juristische Rechenschaftspflicht liege in individuellen Fällen tatsächlich beim Mitgliedstaat, auf dessen Hoheitsgebiet sich der Vorfall ereigne. Birgit Sippel weiter: „An den Einsätzen sind neben Beamten aus den Mitgliedstaaten auch Mitarbeiter der Grenzschutzagentur beteiligt. Die müssen sich ihrer Verantwortung stellen.“
Die neue Frontexverordnung stärkt die Dimension der Grundrechte insgesamt: Inzwischen gibt es innerhalb der Agentur einen Grundrechtsbeauftragten, ein Konsultativforum für Grundrechte sowie einen Verhaltenskodex für Frontex-Operationen. „Wir müssen die Grundrechte bei Frontex-Einsätzen noch stärker in den Vordergrund stellen“, so Birgit Sippel.
Man habe zwar bereits viele Verbesserungen erreicht, so gäbe es etwa inzwischen einen internen Mechanismus, über den Frontexmitarbeiter und Gastbeamte Missstände melden könnten. Birgit Sippel fordert aber mehr: „Nur ein zentrales Werkzeug, das für alle Betroffene, einschließlich Vertretern der Zivilgesellschaft, offen steht, kann Vertrauen schaffen. Ein internes Berichtssystem ist nicht das gleiche, wie ein öffentlich zugängiges Beschwerdeverfahren“, so Birgit Sippel weiter. Zugleich müsse geklärt werden, wie man künftig die Zuständigkeiten zwischen Mitgliedstaaten und der europäischen Grenzschutzagentur klarer fassen könne.