StartPressemitteilung„Grundrechte bei Auslieferungen stärken“

„Grundrechte bei Auslieferungen stärken“

Die Europäische Kommission soll innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Reform der bestehenden Auslieferungsvorschriften von gesuchten Personen in der EU vorlegen. Am Mittwochnachmittag debattiert das Plenum des Europäischen Parlaments über eine entsprechende Forderung nach einer Reform des so genannten Europäischen Haftbefehls. Die Abstimmung ist für Donnerstag vorgesehen.

Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten und sozialdemokratische Berichterstatterin für das Dossier, begrüßt den Vorstoß des Europaparlaments: „Der Europäische Haftbefehl sorgt grundsätzlich dafür, dass Recht auch über nationale Grenzen hinweg schneller zur Anwendung kommt. Faktisch gibt es jedoch seit seiner Einführung immer wieder Fälle massiver Ungerechtigkeiten, bei denen überzogen und mitunter unnötig in die Rechte der Betroffenen eingegriffen wird. Diese Schwächen können nur durch einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission behoben werden.“

„Wenn der Europäische Haftbefehl zu mehr Gerechtigkeit beitragen soll, dann müssen wir während des gesamten Verfahrens auch den Rechten der Betroffenen einen höheren Stellenwert einräumen“, so Birgit Sippel. Die Europaabgeordneten lassen es der Kommission dabei frei, welcher Natur der Gesetzesvorschlag sein soll.

In jedem Fall soll der künftige Kommissionsvorschlag Abhilfe für die wichtigsten derzeit bestehenden Grundrechtsprobleme schaffen. Bevor ein EU-Land etwa einen europäischen Haftbefehl erlässt, soll es in jedem Fall die Schwere des begangenen Verstoßes, die Verhandlungsreife des Falles und die Möglichkeit einer weniger einschneidenden Alternativmaßnahme sorgfältig prüfen. Zudem ist bei Grundrechtsbedenken ein verpflichtender Ablehnungsgrund für den Staat nötig, der den Haftbefehl vollstrecken soll. Außerdem braucht es eine bessere Definition der Straftatbestände, die unter den Haftbefehl fallen.

Zwar muss die Europäische Kommission der Forderung des Parlaments nicht nachkommen, eine eventuelle negative Entscheidung jedoch begründen. „Die EU-Kommission darf nicht länger die Augen vor den bestehenden Grundrechtsproblemen beim Europäischen Haftbefehl verschließen. Die Zeit zum Handeln ist jetzt!“, so Birgit Sippel.

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