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„Greenwashing verbieten, Produkt-Haltbarkeit verlängern“

Parlament stimmt für Stärkung der Verbraucherrechte

Die Europa-Abgeordneten haben heute in Straßburg abschließend für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte gestimmt. 

Verboten wird demnach die Verwendung irreführender Aussagen ohne Nachweis, wie etwa „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“.

René Repasi, binnenmarkt- und verbraucherpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Produkte werden oft als klimaneutral, nachhaltig oder öko beworben, doch bei genauerer Prüfung erweisen sich solche Kennzeichnungen nicht selten als inhaltslos. Lediglich ein kleiner Teil der Verpackung ist aus recycelten Rohstoffen hergestellt, verwendete Label sind nicht zertifiziert oder es werden bei der Herstellung des Produktes nur Zertifikate zum Emmissionsausgleich erworben. Doch damit ist jetzt Schluss. Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zum Gesetz zur Stärkung der Verbraucher*innen für den grünen Wandel verbietet die EU unter anderem zahlreiche irreführende Behauptungen. Damit geht der europäische Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt gegen sogenanntes Greenwashing.

Die Neuerungen in der Richtlinie für Verbraucherrechte sowie der Richtlinie über unlauteren Wettbewerb, stärken die Rolle von Verbraucher*innen im Kampf gegen den Klimawandel und beim Wandel zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell.

Auch bei der Reparierbarkeit von Produkten konnten Fortschritte erzielt werden. So wird der Verkauf von Produkten erschwert werden, die nicht reparierbar sind, vorzeitig Altern oder gar einen Defekt absichtsvoll programmiert oder eingebaut haben. Künftig sollen Verbraucher*innen Produkte länger nutzen können. Händler dürfen dann, sollten Ihnen Informationen über das vorzeitige Altern oder die Reparierbarkeit von Produkten bekannt sein, solche Waren nicht mehr verkaufen.

Leider ist es dem Europäischen Parlament nicht gelungen, eine Regulierung von sogenannten Dark Patterns durchzusetzen. Dies sind Elemente in der Gestaltung von Webseiten, die Verbraucher*innen zu für sie nachteiligen Handlungen verleiten, wie beispielsweise die Erschwernis von Abo-Kündigungen. Hier erwarte ich von der EU-Kommission eine grundsätzliche Regelung bei der angekündigten digitalen Fairness-Initiative nach der Europawahl.“


Mit der Abstimmung am heutigen Mittwoch im Plenum über das Trilog-Ergebnis zur ‚Stärkung der Verbraucher*innen für den grünen Wandel‘ ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Nach einer Zustimmung durch die Mehrheit der Abgeordneten für die Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten sie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.

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