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Flugdienstzeiten

Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Durchführungsrechtsaktes Änderungen an den bestehenden Regelungen zu Dienst- und Ruhezeiten für Piloten und Kabinenpersonal vorgenommen. Neben einigen Verbesserungen gegenüber dem Status Quo weicht die EU-Kommission in zentralen Punkten, wie der Nachtflugzeit oder der Länge von kombinierter Ruhe- und Dienstzeit, weit von den von Wissenschaftlern ermittelten Maximalwerten ab.

Die Frist, um Einspruch gegen den Kommissionsvorstoß einzulegen, endet am 25. Oktober. Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Durchführungsrechtsakt, weshalb das Parlament keine Möglichkeit hat, inhaltlich etwas am Vorschlag zu verändern. Das Plenum kann lediglich dem Gesamttext in seiner Gesamtheit zustimmen oder diesen komplett ablehnen. Der Transportausschuss des Europäischen Parlaments hat den Entschließungsantrag, den Vorschlag der Kommission abzulehnen, mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Die SPD-Europaabgeordneten unterstützen den Entschließungsantrag, da der vorliegende Vorschlag die von der EU-Kommission und der europäischen Flugsicherheitsagentur selbst in Auftrag gegebene Studie missachtet. Die Flugsicherheit muss an erster Stelle stehen.

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