StartPressemitteilung"EU-Kommission muss nachbessern und Artenvielfalt besser schützen“

„EU-Kommission muss nachbessern und Artenvielfalt besser schützen“

Die umstrittene Saatgutverordnung ist erst einmal vom Tisch. Die Europaabgeordneten haben am Dienstag in Straßburg mit breiter Mehrheit den Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Saatgutverordnung abgelehnt. Zuvor hatten bereits der Landwirtschaftsausschuss und der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments den Kommissionsentwurf zurückgewiesen.

„Der Kommissionsvorschlag ist für uns so nicht tragbar, da er überwiegend die Interessen großer Agrarkonzerne berücksichtigt und die Artenvielfalt gefährdet. Der von der Kommission gewählte Ansatz geht in die falsche Richtung“, erläutert die SPD-Agrarexpertin Ulrike Rodust.

Die Sozialdemokratin erwartet von einem überarbeiteten Vorschlag bessere Regeln zum Handel mit Pflanzenvermehrungsmaterial, um die Qualität und die Gesundheit von Saatgut für Landwirte, Gärtner, Privatpersonen und andere Marktteilnehmer sicherzustellen. Ulrike Rodust fordert: „Die EU-Kommission hat jetzt Zeit gewonnen einen neuen Vorschlag auszuarbeiten, der die Artenvielfalt stärker berücksichtigt und dafür Sorge trägt, dass altes Saatgut und traditionelle Kulturpflanzen nicht in Gefahr geraten. Ich erwarte von der Kommission, dass sie in der nächsten Legislaturperiode mit einem wirklich neuen Vorschlag aufwartet und nicht lediglich den alten Vorschlag aufwärmt.“ Schließlich sei das Signal der Parlamentarier mit einem derart klaren Votum gegen den Vorschlag unmissverständlich.

Einer der Gründe für die Ablehnung war unter anderem der Vorstoß der EU-Kommission, viele weitere Details der Verordnung in sogenannten delegierten Rechtsakten zu regeln. Dabei hat das Parlament allerdings keine Mitsprache und kann am Ende diesen Rechtsakten lediglich zustimmen oder sie ablehnen. „Ein solcher Vorschlag ist wie eine Art Blackbox, bei der wir am Ende nicht wissen, was tatsächlich herauskommt", erklärt Ulrike Rodust.

Der abgelehnte Vorschlag sah vor, zwölf bestehende Richtlinien zum Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial in einer Verordnung zusammenzufassen.

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