Grenzkontrollen im Schengen-Raum nur in Ausnahmefällen
Das Europäische Parlament hat am 4. April 2019 in Brüssel nochmals bekräftigt, dass für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum verbindliche Regeln gelten müssen. Bereits am 29. November 2018 hatte das Parlament dies in seinem Verhandlungsmandat bestätigt.
„Der freie Personenverkehr ist zweifellos eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Das betonen auch die Mitgliedstaaten im Rat immer wieder und beschreiben die Personenfreizügigkeit als essentiellen Bestandteil des Binnenmarkts. Und doch blockiert der Rat eine Einigung zu verbindlichen Regeln für temporäre Grenzkontrollen“, so Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament.
„Einerseits stets den freien Personenverkehr als Erfolg zu feiern, und andererseits keinen Finger zu rühren, um diesen Erfolg vor politischen Eigeninteressen mancher Mitgliedstaaten zu beschützen, ist ein schamloses doppeltes Spiel.“
„Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen muss verbindlich auf ein Jahr begrenzt werden und darf nur in klar definierten Ausnahmefällen angewendet werden“, so Birgit Sippel. „Sonst gefährden wir den interkulturellen Austausch in der EU und schwächen den Binnenmarkt. Wir erwarten, dass der Rat seine Blockadehaltung endlich aufgibt, um den europäischen Bürgerinnen und Bürgern endlich wieder das zu liefern, was das Schengener Abkommen verspricht: die Abschaffung von Grenzkontrollen und freien Personenverkehr im gesamten Schengen-Raum.“