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Digitales Grundgesetz stärkt Verbraucher*innen

EU-Parlament will Macht von Internet-Konzernen eindämmen

Die Europaabgeordneten stimmen Donnerstag, 22. Januar, final über ein neues Gesetz für digitale Dienste ab. Zuvor findet am heutigen Mittwoch eine Debatte zu der Verordnung statt und es werden Änderungsanträge abgestimmt. Der sogenannte Digital Services Act wird, zusammen mit dem Gesetz für digitale Märkte, neue EU-Regeln für Internet-Konzerne und -Plattformen vorschreiben.

Dazu mein Kollege Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der S&D: „Der Digital Services Act ist ein neues digitales Grundgesetz für Europa und wird die Internetgesetzgebung auf ein völlig neues Fundament stellen. Nachdem in den Verhandlungen mit harten Bandagen gekämpft wurde, liegt uns jetzt ein ausgewogener, aber wenig ambitionierter Kompromiss vor. Künftig wird es europaweite Regeln zur Meldung und Löschung von illegalen Inhalten online geben, aber auch neue Rechte für Nutzer*innen bei unfairem Verhalten der Plattformen. Zusätzlich werden große Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon in die Verantwortung genommen und müssen Behörden und Forschern Zugang zu ihren Daten gewähren, beispielsweise um den Kampf gegen Desinformation voranzutreiben. Das ist ein riesiger Fortschritt gegenüber den nationalen Alleingängen der Vergangenheit.

Aber es gibt auch noch großes Verbesserungspotenzial: Der vorliegende Kompromiss tut zu wenig, um den unersättlichen Datenkraken der großen Plattformen Einhalt zu gebieten. Als Europa-SPD treiben wir deshalb die Begrenzung von Werbung auf Basis personenbezogener Daten weiter voran und kämpfen für ein Verbot der unterschwelligen Manipulation von Nutzer*innen durch Plattformen.

Gleichzeitig versucht die EVP-Fraktion um die CDU auf den allerletzten Metern, Uploadfilter in den Digital Services Act einzubauen. Das ist brandgefährlich und weckt Erinnerungen an die Urheberrechtsreform. Automatisierte Filter eignen sich nicht, den komplexen Kontext menschlicher Kommunikation korrekt einzuordnen – die Folge wäre die vielfache Löschung völlig legaler Inhalte. Die CDU beweist hier einmal mehr, dass sie das Internet und digitale Technologien nicht versteht. Stattdessen gefährdet man mit vermeintlich einfachen, aber fehleranfälligen Scheinlösungen fahrlässig die Grundrechte von Bürger*innen online.“

Evelyne Gebhardt, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, ergänzt: „Mit dem Digital Services Act wird ein längst überfälliger Baustein zum Schutz von Verbraucher*innen im digitalen Raum gelegt. In einer Zeit, in der sich Online-Shopping für die meisten Bürger*innen von der Ausnahme zur Regel entwickelt hat, müssen wir sicherstellen, dass Nutzer*innen entsprechend geschützt sind und ihre Rechte in Anspruch nehmen können. Beim Einkauf im Internet werden Verbraucher*innen überdurchschnittlich häufig mit gefälschten, gefährlichen und illegalen Inhalten konfrontiert. Umso wichtiger sind transparente und sichere Verfahren zur Rechtsdurchsetzung und klare Verantwortlichkeiten im Schadensfall, die durch den Digital Services Act eingeführt werden. Obwohl ohne den Widerstand der konservativen Parteien mehr hätte erreicht werden können, ist das vorliegende Gesetzespacket ein Gewinn für die europäischen Verbraucher*innen.“

Das finale Abstimmungsergebnis soll am Donnerstag, um 16 Uhr vorliegen. Danach können Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament beginnen.



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