Ein möglicher Meilenstein in der europäischen Rechtsprechung kommt am Dienstag in Luxemburg ins Rollen. Nach seinen Grundsatz-Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung und zum ‚Recht auf Vergessen‘ bei Suchmaschinen wie Google verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook. Es geht um die Frage, inwieweit europäische Tochterfirmen von US-Internetgiganten wie etwa Facebook an europäische Grundrechte gebunden sind.
Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im europäischen Parlament blickt mit Spannung nach Luxemburg: „Es geht um nicht weniger als die Frage, wie wir europäische Bürgerinnen und Bürger vor der Datensammelwut US-amerikanischer Geheimdienste schützen können.“
Facebook-Nutzer mit einem Konto in Europa sind Kunden bei der irischen Tochter des US-Internetriesen. Gleichwohl werden europäische Daten auch auf US-amerikanischen Servern gespeichert. Im Zuge der Snowden-Enthüllungen wurde bekannt, dass amerikanische Geheimdienste wie die NSA praktisch ungezügelt auf diese hochsensiblen Daten zugreifen. Max Schrems beschwerte sich deshalb beim irischen Datenschutzbeauftragten. Dieser lehnte jedoch eine Überprüfung ab, da der Umgang mit den Daten aufgrund der Entscheidung der EU-Kommission im Rahmen des so genannten Safe-Harbor-Abkommens (’sicherer Hafen‘) in den USA als sicher zu betrachten sei.
Für Birgit Sippel ist das nicht mehr als ein schlechter Witz: „Das Safe-Harbor-Abkommen ist kein sicherer Hafen für Daten und ist es auch niemals gewesen. Schon vor dem NSA-Skandal haben wir Sozialdemokraten eine Reform des Abkommens gefordert. Seit den Snowden-Enthüllungen, wonach die NSA ungehindert Zugriff auf die Server von US-Unternehmen hat, machen wir uns für eine sofortige Aussetzung von Safe-Harbor stark.“
Bis heute bemüht sich die EU-Kommission um eine Reform des umstrittenen Abkommens – bisher nur mit mäßigem Erfolg. „Die Entscheidung der höchsten EU-Richter könnte ein eindeutiges Signal setzten“, so Birgit Sippel. Wann genau das EuGH-Urteil ergeht, steht noch nicht fest.