StartPressemitteilung"Auch Google braucht nicht alles wissen"

„Auch Google braucht nicht alles wissen“

Wer personenbezogene Daten speichert und verarbeitet, kann grundsätzlich auch gezwungen werden, diese Daten wieder zu löschen. Ein entsprechendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg verkündet. Damit sind etwa Suchmaschinen wie Google auch nach der bestehenden Datenschutz-Richtlinie für die von ihnen vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, selbst wenn diese auf Internetseiten Dritter erscheinen.

Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, begrüßt das EuGH-Urteil: „Jede Person muss grundsätzlich das Recht haben, für Google unsichtbar zu sein. Das Urteil stärkt die Rechte der Menschen, mit deren persönlichen Daten gerade Google in der Vergangenheit oft Schindluder betrieben hat.“ Vorausgegangen war ein Rechtsstreit, bei dem sich ein Spanier dagegen wehrte, dass sein Namen bei der Onlinesuche im Zusammenhang mit einem mehrere Jahre alten Zeitungsartikel über eine Zwangsversteigerung auftauchte. Birgit Sippel: „Google baut ein gigantisches elektronisches Gedächtnis auf, das Menschen gezielt in digitale Geiselhaft nimmt. Nicht jeder Fehltritt aus der Jugend, der heute nicht mehr relevant ist, muss vor Milliarden Internetnutzern ausgebreitet werden.“

Die obersten EU-Richter sprechen dem Bürger aber nicht das Recht zu, jede unliebsame Information über sich löschen zu lassen. Es muss immer eine Einzelfallprüfung stattfinden. „Konzerne sollen sich nicht hinter einem vorgeschobenen öffentlichen Interesse verstecken können, um aus Profitgier sachlich irrelevante, aber hoch intime Details über unser Leben aller Welt zugänglich zu machen“, so Birgit Sippel. Das legitime öffentliche Interesse dürfe nicht mehr wiegen als der Schutz der Privatsphäre des Betroffenen. Nur so könne der gläserne Bürger verhindert werden.

Noch im Juni 2013 hatte sich Generalanwalt Niilo Jääskinen in einem Rechtsgutachten gegen das Recht auf Vergessen positioniert. Angesichts der geteilten Rechtsauffassungen bekräftigt Birgit Sippel die Notwendigkeit einer zügigen Verabschiedung des Datenschutz-Reformpakets: „Wir brauchen beim Recht auf Vergessen wie auch vielen anderen Datenschutzaspekten endlich mehr Rechtssicherheit für 500 Millionen EU-Bürger. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb endlich ihre Blockade des Dossiers aufheben!“, so Birgit Sippel.

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