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Anerkennung von Berufsqualifikation

Bei dem Gesetz handelt es sich um die Aktualisierung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Danach gilt in der EU bereits die automatische Berufsanerkennung in den reglementierten Berufen der Bereiche Handwerk, Gesundheit, Architektur, Industrie und Handel. Bereits Ende Juni 2013 haben sich Vertreter aus Parlament, Rat und Kommission auf eine Reform der Berufsanerkennungsregelungen geeinigt, die eine schnellere, unbürokratische Anerkennung von Qualifikationen sicherstellt. Dies soll insbesondere durch die Einführung des Berufsausweises ermöglicht werden. Darüber hinaus wird ein Vorwarnmechanismus eingeführt, der Patientinnen und Patienten vor Ärzten schützt, gegen die ein EU-Land ein Berufsverbot verhängt hat. Die SPD-Abgeordneten unterstützen die im Binnenmarktausschuss erzielte Einigung. Im Mittelpunkt stand für sie zum einen die Einführung eines Europäischen Berufsausweises. Dieser ermöglicht Anerkennungsverfahren unbürokratisch zu gestalten und so die Mobilität von Berufstätigen zu erleichtern. Zum anderen war die Gewährleistung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten oberste Priorität für die Sozialdemokraten, die sich in den Bestimmungen zur Überprüfung von Sprachkenntnissen bei Gesundheitsfachkräften und des oben erwähnten Vorwarnmechanismus widerspiegelt. Das Plenum wird aller Voraussicht nach den gefundenen Kompromiss bestätigen.

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