StartPressemitteilung"Allergiker können unbekümmert in ihr Brötchen beißen"

„Allergiker können unbekümmert in ihr Brötchen beißen“

Ab Samstag gelten neue Regeln zur Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln. Künftig werden Verbraucher besser informiert, was in Lebensmitteln tatsächlich enthalten ist. Das Ziel der neuen Vorschriften ist, den Gesundheitsschutz von Verbrauchern, insbesondere von Allergikern, zu erhöhen. Die 14 wichtigsten Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen zwingend und fett gedruckt angegeben werden. Dazu zählen unter anderem glutenhaltiges Getreide, Eier, Fisch, Milch, Nüsse, Sojabohnen, Sellerie, Sulfite und Senf. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter loser Ware wie etwa Bäckerbrötchen, ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig Pflicht. Geschäfte können ihre Kunden darüber auf verschiedene Art informieren, auch mündlich.

Die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior erklärt dazu: „Allergiker können endlich unbekümmert in ihr Brötchen beißen. Mein Bäcker muss mir sagen können, ob darin Nüsse oder Sesam enthalten sind." Die Kennzeichnungsplicht gilt auch für Restaurants und Kantinen. Susanne Melior weiter: "Auf der Menükarte müssen keine kompletten Kochrezepte abgedruckt sein, aber ich habe jetzt ein Recht darauf zu erfahren, welche Zutaten verwendet wurden."

Weitere Änderungen durch die neue Verordnung:
•Die Pflichtangaben müssen auf den Verpackungen in einer Mindestschriftgröße gedruckt sein, um sicherzustellen, dass die wichtigsten Informationen tatsächlich lesbar sind.
•Die freiwilligen Nährwertangaben auf den Verpackungen, wie etwa Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß oder Salz haben in Zukunft eine einheitliche Form und sind somit besser vergleichbar.
•Sogenanntes ‚Klebefleisch‘ oder zusammengefügte Fischprodukte müssen mit dem Hinweis ‚aus Fleischstücken‘ oder ‚aus Fischstücken zusammengefügt‘ gekennzeichnet werden.
•Lebensmittelimitate wie Analogkäse aus Pflanzenfett müssen deutlich und in der Nähe des Produktnamens angegeben werden, um Täuschungen zu vermeiden.

Die EU-Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben. Ehrenamtlich tätige Privatpersonen sind davon ausdrücklich ausgenommen. Susanne Melior stellt klar: „Kein Kuchenbasar muss ausfallen. Eltern können natürlich weiterhin in Kindergärten und Schulen selbstgemachtes Essen zu den Geburtstagsfeiern und Frühlingsfesten mitbringen. Wer gelegentlich privat oder ehrenamtlich Essen spendet, fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht.“

Das Europäische Parlament hat die Lebensmittelkennzeichnung bereits am 6. Juli 2011 beschlossen. Ab Dezember 2016 werden die bislang freiwilligen Nährwertangaben verpflichtend.

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