Temporäre EU-Regeln ermöglichen Durchsuchen privater Kommunikation
Im Eilverfahren wird das EU-Parlament morgen in zweiter Lesung über eine sogenannte Interim-Verordnung abstimmen, die ‒ durch eine Ausnahme von der geltenden europäischen ‚ePrivacy-Richtlinie‘ ‒ erlaubt, digitale Kommunikation auf Missbrauchsbilder zu überprüfen. Im April war diese Interim-Verordnung ausgelaufen. Zuvor hatte sich die christdemokratische EVP-Fraktion im EU-Parlament gegen starke Safeguards zum Schutz der Vertraulichkeit privater Kommunikation ausgesprochen.
Weil die Mitgliedstaaten erst im November 2025 ihre Position über den geplanten langfristigen Rechtsrahmen angenommen hatten, musste die Interim-Verordnung überhaupt erst verlängert werden. Die Mitgliedstaaten haben nun eine neue Position zur Interim-Verordnung angenommen, die nun dem Parlament zur Abstimmung vorliegt.
Birgit Sippel, Mitglied im Innenausschuss des EU-Parlaments und Berichterstatterin der Interim-Verordnung:
„Der Kampf gegen Kindesmissbrauch online ist unser gemeinsames Ziel. Doch statt endlos verlängerten Übergangslösungen brauchen wir endlich einen langfristigen Rechtsrahmen, der Missbrauchsmaterial wirksam bekämpft und gleichzeitig unsere Grundrechte schützt.
Dazu gehören klare Pflichten für Plattformen, bekannte Missbrauchsdarstellungen zu erkennen und zu entfernen, Risiken zu minimieren und mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Neue Technologien können dabei helfen – aber nur gezielt und verhältnismäßig. Das pauschale Durchleuchten privater Kommunikation ist kein Rezept für eine wirksame Strafverfolgung.
Wir brauchen ein unabhängiges EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch, das Meldungen prüft, bündelt und koordiniert, um relevante Hinweise effektiver an zuständige Stellen zu leiten. Außerdem müssen nationale Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden mit der Unterstützung von Europol besser ausgestattet werden, um Täter zu identifizieren, Netzwerke zu zerschlagen und Missbrauchsmaterial schnell zu entfernen.
Wer das von der EVP durchgedrückte Verfahren als Riesenerfolg bewertet, ignoriert den ganzheitlichen Ansatz, den das Verhandlungsteam des Parlaments für die langfristige EU-Verordnung in vielen Stunden bereits vorbereitet hat: Darin schlagen wir vor, wie der EU-Binnenmarkt Kinder wirksam schützen, Täter verfolgen und zugleich die Vertraulichkeit privater Kommunikation wahren kann – in enger Kooperation öffentlicher Stellen und privater Konzerne. Es ist bedauerlich, dass die Übergangslösung nun droht, zum Einfallstor für eine wenig ambitionierte und wenig wirksame Langfristlösung zu werden.“
Ausblick: Die Verhandlungen zur langfristigen Verordnung stehen kurz vor dem Abschluss.Sollten die Abgeordneten bei der morgigen Abstimmung in Straßburg mit einfacher Mehrheit den Ratstext annehmen, würde die Interim-Verordnung erneut bis April 2028 verlängert.