StartAktuelles"Missbrauchsbilder im Netz gemeinsam bekämpfen"

„Missbrauchsbilder im Netz gemeinsam bekämpfen“

EU-Parlament hat über EU-Regelung entschieden

Die Verbreitung von Kindesmissbrauchsmaterial im Netz muss effektiv bekämpft werden. Parlament und Mitgliedstaaten verhandeln dafür über ein umfassendes Gesetz, nachdem im Rat seit über drei Jahren keine gemeinsame Position gefunden werden konnte. Bis eine dauerhafte Lösung beschlossen ist, erlaubt aktuell eine Ausnahmeregelung von der europäischen ‚ePrivacy-Richtlinie‘ Anbietern digitaler Kommunikationsdienste, private Kommunikation freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und nach Anbahnungsversuchen Erwachsener zu Kindern (sogenanntes ‚Grooming‘) zu durchsuchen. Kritiker:innen befürchten eine flächendeckende, anlasslose Durchsuchung privater Kommunikation. Die Beratungen zwischen den Institutionen gestalteten sich auch nach vorherigen Abstimmungen als schwierig.

Die Verhandlungen zwischen den Institutionen waren zuletzt aufgrund der mangelnden Flexibilität der Mitgliedstaaten für gescheitert erklärt worden.

Da die heutige Abstimmung bereits vor dem Ende der Verhandlungen auf die Agenda gesetzt worden war, hat das EU-Parlament heute erneut über seine Position zur Interim-Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsmaterial online abgestimmt.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:

„Mit Unterstützung einer breiten Mehrheit haben wir vor zwei Wochen eine starke Parlamentsposition verabschiedet, die sowohl Kinder als auch die Vertraulichkeit der Kommunikation und Privatsphäre der Nutzer:innen gleichermaßen schützt. Uns war wichtig, dass bereits identifiziertes oder gemeldetes Material über sexuellen Kindesmissbrauch auffindbar und für Strafverfolgung verwendbar sein sollte. Die Umsetzungsberichte der Kommission zeigen jedoch auch, dass Einsatz und Nutzen der Maßnahmen bei bisher unbekanntem Material und Grooming nicht so effizient sind wie von den Mitgliedstaaten immer wieder behauptet wird. 

Die Konservativen sind in ihrer Rolle als fügiger Erfüllungsgehilfe des Rates gescheitert. Damit setzen wir ein klares Zeichen: das Parlament lässt sich nicht vom Co-Gesetzgeber zum Ja-Sager degradieren. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Bereitschaft zu Kompromissen sowohl von Parlament als auch Rat unverzichtbar. Wir waren dazu bereit, die Verhandler von Seiten der Mitgliedstaaten zeigten jedoch keinerlei Flexibilität. Sie sind es, die die Gespräche ohne Ergebnis beendet haben und nun in Kauf nehmen, dass die Interim-Verordnung nicht verlängert wird.“

Ausblick: Das Parlament hat den Kommissionsvorschlag in erster Lesung abgelehnt. Da die Mitgliedstaaten es ablehnen, über diese Position zu verhandeln, wird die Interim-Verordnung ohne Verlängerung auslaufen. Damit werden Provider gesetzlich nicht mehr zum freiwilligen Scannen nach Missbrauchsmaterial ermächtigt.

Meist gelesen

Beliebte Stichwörter

ARCHIV