StartPressemitteilung„Zusammenarbeit statt interne Grenzschließung“

„Zusammenarbeit statt interne Grenzschließung“

In der Flüchtlingsfrage wird der Schengen-Raum immer stärker in Frage gestellt und über langfristige Grenzschließungen diskutiert. Die EU-Kommission kritisiert am Dienstag in einer Empfehlung scharf das Grenzmanagement von Griechenland.

„Die Kontrolle der EU-Außengrenzen ist unerlässlich“, so Birgit SIPPEL, innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten. „Es schadet der Europäischen Union, dass die EU-Kommission einseitig die Verantwortung auf Griechenland abschiebt. Das ist eine gesamteuropäische Aufgabe, die wir nicht Griechenland, Italien oder anderen Einzelstaaten überlassen können. Die verbesserte Kontrolle und Erfassung aller Flüchtlinge muss zu einer geordneten Verteilung in alle europäischen Staaten führen.“

„Nur gemeinsam kommen wir zu geordneten Verfahren und vermeiden, dass sich Flüchtlinge vor unseren Grenzen in Regen und Schnee drängen, erfrieren und verhungern“, sagt Birgit SIPPEL. „In der Zusammenarbeit können wir eine humanitäre Krise direkt vor unseren Außengrenzen verhindern.“ Nach einer geordneten Kontrolle der Grenzen und der Erfassung der Flüchtlinge ist laut der Sozialdemokratin eine geordnete Verteilung in die EU-Staaten möglich und notwendig. „So könnten wir die Lage in unseren Städten plan- und überschaubar machen. Grenzkontrollen im Schengenraum sind Scheinlösungen, hinter denen sich die Mitgliedstaaten verstecken, anstatt sich der grundsätzlichen Herausforderung zu stellen und Lösungen zu bieten.“

„Die niederländische Ratspräsidentschaft muss eine Einigung der EU-Staaten organisieren, um das Chaos zu beseitigen“, so Birgit SIPPEL. „Nicht Renationalisierung, sondern Europäisierung ist die Lösung für die großen Herausforderungen in unserer globalisierten Welt, was die Flüchtlingsfrage bestätigt.“

Tatsächlich sieht Artikel 26 des Schengener Grenzkodex im Falle einer Bedrohung des Schengenraums die Möglichkeit zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen für zunächst sechs Monate, insgesamt aber maximal zwei Jahre vor.

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