Das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen der EU-Kommission mit den USA verstößt gegen europäische Grundrechte. So lautet eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag.
„Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz europäischer Grundrechte“, sagt Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. „Seit Jahren haben wir Sozialdemokraten massive Bedenken an der Grundrechtskonformität von Safe Harbor geäußert, denn der Beschluss erlaubt Firmen die Weitergabe personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA ohne ausreichende Grundrechtsgarantien zu bieten. Die NSA-Enthüllungen haben den vermeintlich sicheren Hafen endgültig als Farce entlarvt.“
Der österreichische Facebook-Nutzer Maximilian Schrems hatte in Irland Beschwerde gegen die dort ansässige Tochtergesellschaft von Facebook eingereicht. Nach der NSA-Affäre sah er den Schutz seiner Daten nicht mehr als gewährleistet an. Rechtsgrundlage für die Daten-Weitergabe ist das sogenannte Safe-Harbor-Regime aus dem Jahr 2000. Der Beschluss erlaubt den Transfer an Firmen wie Google, Facebook und Co., wenn diese eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz eingehen: „Die Safe-Harbor-Entscheidung ist ein völlig unzureichendes Schutzsystem“, so Birgit Sippel, „aufgrund dieses Beschlusses durften die irischen Behörden die Beschwerde von Herrn Schrems nicht einmal untersuchen.“
„Durch die mangelhaft definierten Ausnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit stand Safe Harbor von Anfang an auf tönernen Füßen. Die EU-Richter haben dem nur dem Namen nach sicheren Hafen nun endgültig die Legimitation abgesprochen“, so Birgit Sippel. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil, dass die derzeitigen Regeln generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, deren Daten aus der EU in die USA übermittelt werden, gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen und ohne objektive Kriterien vorzusehen, die es ermöglichen, den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung zu beschränken.
Birgit Sippel fordert nun Konsequenzen für die laufende EU-Datenschutzreform: „Wir müssen die Regeln für den Datentransfer in Drittstaaten noch mal grundlegend unter die Lupe nehmen. Wirtschaftliche Interessen dürfen wie beim aktuellen Safe-Harbor-Regime kein Einfallstor für millionenfachen Grundrechtsbruch sein.“ Zudem fordert Birgit Sippel eine Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden: „Die Aufsichtsbehörden sind das Rückgrat des EU-Datenschutzes. Wir müssen ihnen deshalb auch die Werkzeuge geben, einen hohen Schutz der Grundrechte in der EU effektiv durchzusetzen.“